26.05.2012
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Keine gute Prognose fr 21-jhrigen Schlger

 Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Wesentlich mehr Eindruck als die Zahlung der Summe machte auf ihn – zumindest in der Verhandlung – der Bericht der Jugendgerichtshilfe, die dem Metallbauer keine gute Prognose stellte.

Am 10. Dezember 2011 war der 21-Jhrige in einer Kneipe in Schlchtern mit einem anderen Gast aneinander geraten. Nach einer ersten Schubserei beschwerte sich der Angeklagte beim Personal, das daraufhin seinem Widersacher Lokalverbot erteilte. Aber eine halbe Stunde spter war dieser wieder in der Kneipe und provozierte den Angeklagten erneut. Und der fackelte dann nicht lange: Ein Faustschlag landete genau im Gesicht, das Opfer knallte mit dem Kopf auf eine Tischkante und zog sich dabei einen Kieferbruch sowie Verletzungen an den Zhnen zu.

Die Provokation des Opfers hielt das Gericht dem Angeklagten zugute, zudem leugnete er die Tat nicht. Eine Notwehrlage – der Angeklagte wollte als einziger auch noch ein Messer beim Opfer gesehen haben – erkannte das Gericht allerdings nicht. Zumal sich der 21-Jhrige bereits mehrfach, meist ebenfalls wegen Krperverletzungen, vor Gericht verantworten musste. „Bei ihm ist keine deutliche Reue zu erkennen, er sieht sich eher selbst als Opfer“, riet die Jugendgerichtshilfe dem 21-Jhrigen, dringend etwas gegen seine Ausraster und Alkoholprobleme zu tun.

Fnfmal sei er bereits wegen Krperverletzungen angeklagt gewesen, einem seiner Kontrahenten hatte er 2008 das Nasenbein gebrochen und musste damals bereits 2800 Euro Schmerzensgeld zahlen. „Eine positive Prognose ist nicht zu erkennen“, hie es.

Da der Angeklagte zur Tatzeit unter 21 Jahren war, htte auch noch das Jugendstrafrecht angewandt werden knnen, dann wre er in Arrest gewandert. Das Gericht entschied sich allerdings fr das Erwachsenenstrafrecht.
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