Vor vier Wochen wurde er wegen eines Faustschlages gegen den vermeintlichen Liebhaber seiner damaligen Lebensgefhrtin zu einer Geldstrafe verurteilt, jetzt droht ihm wegen einer mglichen Trunkenheitsfahrt erneut rger. Seinen Fhrerschein musste er abgeben.
Nach einer Veranstaltung in Altenhalau am Faschingssamstag im Februar machte sich der Maler und Lackierer gegen 2.30 Uhr mit seiner damaligen Freundin auf den Heimweg. Der Wagen kam allerdings nicht weit. Das Auto krachte an einen Kreisverkehr, beschdigte ein Verkehrszeichen und kam wenig spter zum Stehen. Sicher scheint: Der Angeklagte und seine Freundin saen im Auto, unklar ist, wer gefahren ist.
Der Angeklagte sagte aus, er habe auf dem Beifahrersitz gesessen und seine Freundin sei gefahren. Aus der schriftlichen Aussage der Freundin und den Niederschriften der Polizei geht aber hervor, dass der 32-Jhrige gefahren sei. Kurz nach dem Unfall wurde bei ihm ein Promillewert von 1,08 festgestellt. Bei einem weiteren Gerichtstermin sollen nun die Freundin und die Polizeibeamten als Zeugen gehrt werden. Bis dahin darf der Angeklagte kein Fahrzeug mehr fhren.
Nach einer Veranstaltung in Altenhalau am Faschingssamstag im Februar machte sich der Maler und Lackierer gegen 2.30 Uhr mit seiner damaligen Freundin auf den Heimweg. Der Wagen kam allerdings nicht weit. Das Auto krachte an einen Kreisverkehr, beschdigte ein Verkehrszeichen und kam wenig spter zum Stehen. Sicher scheint: Der Angeklagte und seine Freundin saen im Auto, unklar ist, wer gefahren ist.
Der Angeklagte sagte aus, er habe auf dem Beifahrersitz gesessen und seine Freundin sei gefahren. Aus der schriftlichen Aussage der Freundin und den Niederschriften der Polizei geht aber hervor, dass der 32-Jhrige gefahren sei. Kurz nach dem Unfall wurde bei ihm ein Promillewert von 1,08 festgestellt. Bei einem weiteren Gerichtstermin sollen nun die Freundin und die Polizeibeamten als Zeugen gehrt werden. Bis dahin darf der Angeklagte kein Fahrzeug mehr fhren.