15.07.2012
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Gericht verurteilt 19-Jhrigen nach Tour ohne Fhrerschein
Oberstaatsanwalt Wolfgang Popp aus Hanau ist immer fr eine berraschung gut. Und so staunte auch der Angeklagte aus Bad Soden-Salmnster vor dem Amtsgericht Gelnhausen nicht schlecht, als im Pldoyer der Anklage das Schreiben von zwei Aufstzen zum richtigen Verhalten im Straenverkehr gefordert wurde. Nach einer Spritztour ohne Fhrerschein durch die Kurstadt muss der junge Mann jetzt aber auch noch einige Zeit lnger auf seine Fahrerlaubnis warten.

An Silvester 2011 hatte der 19-Jhrige die unkluge Idee, um die Mittagszeit mit dem Auto seines Freundes „eine Runde um den Block zu drehen“. Zwar hatte er bis dahin schon einige Fahrstunden absolviert und stand nach eigenen Angaben kurz vor der Prfung – ungesetzlich war die Spritztour dennoch. Mglicherweise htte das aber gar keiner gemerkt, wenn der Schler nicht mit geringer Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren wre. Der Schaden am stdtischen Gewchs wurde auf 400 Euro beziffert. Erschwerend kam hinzu, dass sich der junge Mann nach kurzer Begutachtung des Schadens mit dem Auto aus dem Staub machte und das wohl kaum beschdigte Fahrzeug wieder bei seinem Freund parkte. Dieser habe zu dem Zeitpunkt geschlafen und von der ganzen Aktion nichts mitbekommen, erklrte der Angeklagte.

Aufmerksame Passanten dafr allerdings schon, und so dauerte es nicht lange, bis sich die Polizei beim Freund des Angeklagten meldete. Der war zunchst berrascht, wusste dann aber relativ schnell, an wen er sich zu wenden hatte. Nur ein halbes Jahr zuvor musste sich der Angeklagte nmlich schon einmal wegen Fahrens ohne Fhrerschein vor Gericht verantworten, damals war er unerlaubterweise mit einem Roller unterwegs. Kurze Zeit nach dem Vorfall am Silvestertag stellte er sich der Polizei.

„Ich hatte eine komplizierte Kindheit, bin jetzt aber auf dem Weg der Besserung“, kndigte der Angeklagte an, nach inzwischen geglcktem Hauptschulabschluss nun auch seine weitere Ausbildung voranzutreiben. ben dafr kann er jetzt schon in den nchsten zwei Wochen. In denen muss er nmlich laut Urteil zwei Aufstze (Popp: „Handschriftlich, jeweils auf zwei DIN A-4-Blttern mit kleinem Rand!“) zu diesen beiden Themen schreiben: „Warum darf ich, wenn ich keine Fahrerlaubnis habe, nicht mit einem Fahrzeug am ffentlichen Straenverkehr teilnehmen? Warum muss ich nach einem Unfall im Straenverkehr warten und darf nicht flchten?“

Die beiden Aufstze sind dem Gericht und der Jugendgerichtshilfe vorzulegen. Neben den erzieherischen Manahmen muss der 19-Jhrige 40 Stunden gemeinntzige Arbeit leisten, zudem erhielt er eine Fhrerscheinsperre von sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskrftig.
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