Ein Gutachter hatte bei dem Angeklagten eine Persnlichkeitsstrung diagnostiziert. Nach berzeugung des Gerichts hatte der Lagerist die Mutter eines kleinen Mdchens aus dem oberpflzischen Vohenstrau erstochen, weil sie seine Liebe nicht erwidert hatte.
«Er hat sich gesagt: Dafr muss jemand leiden. Jetzt erteile ich ihr eine Lektion. Genau das hat er gemacht», sagte der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, bei der Urteilsbegrndung. Zwar sei die Tat als Mord zu bewerten. Der Angeklagte sei aber wegen der psychischen Erkrankungen vermindert schuldfhig.
Kennengelernt hatten sich der Angeklagte und das sptere Opfer im vergangenen Sommer ber das Internet, bei einem Online-Rollenspiel. Wenig spter besuchte der junge Mann aus Bad Hersfeld die 21-Jhrige in der Oberpfalz. Obwohl die junge Frau damals bereits gesagt hatte, dass sie keine Beziehung mit ihm eingehen wolle, suchte er sich in dem Ort eine Arbeit und zog in eine Pension - unweit der Wohnung seiner Angebeteten. Es folgten Hunderte Anrufe und Kurznachrichten. Auerdem schlich der 23-Jhrige immer wieder um das Wohnhaus der jungen Mutter herum.
«Zweifellos war der Mann ein Stalker, der nach Zuneigung, Liebe und Intimitt suchte», hatte der psychiatrische Forensiker, Professor Norbert Nedopil aus Mnchen, in seinem Gutachten ausgefhrt. Seit frhester Kindheit leide der Angeklagte unter einer schweren seelischen Abart. Er habe ein instabiles Selbstbild, sei sozial inkompetent, ngstlich und leide unter Bindungsstrungen.
Bereits im Vorschulalter wurde er mehrfach in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Mit acht Jahren kam er in eine Pflegefamilie. Dort wurde er unter anderem auffllig, weil er die Katze der Pflegemutter geqult und eine Schrankwand mit der Faust zerstrt hatte. «Seine aufgestauten Aggressionen kann er nicht beherrschen», erluterte der Gutachter. Bliebe er sich selbst berlassen, werde er entweder sich selbst oder andere verletzen.
Die junge Frau hatte zwar bei der Polizei Anzeige wegen Belstigung gegen den Stalker erstattet. Da dieser aber seinerseits auch eine Anzeige erstattet hatte, blieb die Polizei zunchst unttig. Die Situation eskalierte schlielich als der Lagerist seine Arbeit verlor.
Nach berzeugung des Gerichts steckte er am 4. November vergangenen Jahres ein Kchenmesser ein und klingelte an der Wohnungstr der 21-Jhrigen. Nach einem kurzen Gerangel stach er ihr zunchst dreimal in einen Oberschenkel. Als die junge Frau in den Hausflur flchtete, stach er ihr in die Halsschlagader und flchtete.
Kurz nach dem Notarzt, der die Frau nicht mehr retten konnte, war auch die Mutter des Opfers an den Tatort. Im Prozess war sie Nebenklgerin. Ihre Schlussworte hatte sie direkt an den Angeklagten gerichtet. «Ich habe meine sterbende Tochter im Arm gehalten. Sie haben eine ganze Familie ermordet.»
«Er hat sich gesagt: Dafr muss jemand leiden. Jetzt erteile ich ihr eine Lektion. Genau das hat er gemacht», sagte der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, bei der Urteilsbegrndung. Zwar sei die Tat als Mord zu bewerten. Der Angeklagte sei aber wegen der psychischen Erkrankungen vermindert schuldfhig.
Kennengelernt hatten sich der Angeklagte und das sptere Opfer im vergangenen Sommer ber das Internet, bei einem Online-Rollenspiel. Wenig spter besuchte der junge Mann aus Bad Hersfeld die 21-Jhrige in der Oberpfalz. Obwohl die junge Frau damals bereits gesagt hatte, dass sie keine Beziehung mit ihm eingehen wolle, suchte er sich in dem Ort eine Arbeit und zog in eine Pension - unweit der Wohnung seiner Angebeteten. Es folgten Hunderte Anrufe und Kurznachrichten. Auerdem schlich der 23-Jhrige immer wieder um das Wohnhaus der jungen Mutter herum.
«Zweifellos war der Mann ein Stalker, der nach Zuneigung, Liebe und Intimitt suchte», hatte der psychiatrische Forensiker, Professor Norbert Nedopil aus Mnchen, in seinem Gutachten ausgefhrt. Seit frhester Kindheit leide der Angeklagte unter einer schweren seelischen Abart. Er habe ein instabiles Selbstbild, sei sozial inkompetent, ngstlich und leide unter Bindungsstrungen.
Bereits im Vorschulalter wurde er mehrfach in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Mit acht Jahren kam er in eine Pflegefamilie. Dort wurde er unter anderem auffllig, weil er die Katze der Pflegemutter geqult und eine Schrankwand mit der Faust zerstrt hatte. «Seine aufgestauten Aggressionen kann er nicht beherrschen», erluterte der Gutachter. Bliebe er sich selbst berlassen, werde er entweder sich selbst oder andere verletzen.
Die junge Frau hatte zwar bei der Polizei Anzeige wegen Belstigung gegen den Stalker erstattet. Da dieser aber seinerseits auch eine Anzeige erstattet hatte, blieb die Polizei zunchst unttig. Die Situation eskalierte schlielich als der Lagerist seine Arbeit verlor.
Nach berzeugung des Gerichts steckte er am 4. November vergangenen Jahres ein Kchenmesser ein und klingelte an der Wohnungstr der 21-Jhrigen. Nach einem kurzen Gerangel stach er ihr zunchst dreimal in einen Oberschenkel. Als die junge Frau in den Hausflur flchtete, stach er ihr in die Halsschlagader und flchtete.
Kurz nach dem Notarzt, der die Frau nicht mehr retten konnte, war auch die Mutter des Opfers an den Tatort. Im Prozess war sie Nebenklgerin. Ihre Schlussworte hatte sie direkt an den Angeklagten gerichtet. «Ich habe meine sterbende Tochter im Arm gehalten. Sie haben eine ganze Familie ermordet.»