Der ehemalige Hnfelder war im vergangenen Oktober an zwei Tagen hintereinander von der Polizei dabei erwischt worden, wie er ein Auto, das nicht ihm gehrte, ohne Fhrerschein fuhr. Der Angeklagte gab unumwunden zu, diese Taten begangen zu haben.
Auerdem war er beschuldigt, einem Paar, bei dem er damals wohnte, zehn Euro sowie eine SIM-Karte aus einem Internetstick gestohlen zu haben.
Hier betonte der Angeklagte jedoch, er habe sich Geld und Karte lediglich leihen wollen, er habe sogar einen Zettel hinterlassen. Die Zeugin – die Besitzerin der Karte – besttigte, dass es diesen Zettel gegeben habe. Allerdings sei sie nie gefragt worden, ob sie die Handykarte verleihen wolle und htte auch nicht zugestimmt.
Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch der Richter bewerteten das Fahren ohne Fhrerschein schwerwiegender als den Diebstahl. Beider Taten wurde der Frankenberger schuldig gesprochen. Richter Szymon Mazur verurteilte den Mann zu acht Monaten auf Bewhrung mit einer Bewhrungszeit von vier Jahren, auerdem zu einer Fahrsperre von zwei Jahren.
Damit urteilte er entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine sechsmonatige Strafe, allerdings ohne Bewhrung, gefordert hatte. Sein Pldoye hatte dieser damit begrndet, dass der Angeklagte bereits mehrfach straffllig geworden sei.
Richter Mazur orientierte sich mit seinem Urteil am Pldoyer des Verteidigers, der eine weitere Chance fr seinen Mandanten forderte, da dieser sich gerade auf dem Weg in ein geregeltes Leben befinde. Der Richter wrdigte diese Bemhungen, machte es auch zu einer Bewhrungsauflage, Eingliederungsmanahmen wahrzunehmen. Er appellierte an den jungen Mann, diese wohl letzte Chance wahrzunehmen.
Auerdem war er beschuldigt, einem Paar, bei dem er damals wohnte, zehn Euro sowie eine SIM-Karte aus einem Internetstick gestohlen zu haben.
Hier betonte der Angeklagte jedoch, er habe sich Geld und Karte lediglich leihen wollen, er habe sogar einen Zettel hinterlassen. Die Zeugin – die Besitzerin der Karte – besttigte, dass es diesen Zettel gegeben habe. Allerdings sei sie nie gefragt worden, ob sie die Handykarte verleihen wolle und htte auch nicht zugestimmt.
Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch der Richter bewerteten das Fahren ohne Fhrerschein schwerwiegender als den Diebstahl. Beider Taten wurde der Frankenberger schuldig gesprochen. Richter Szymon Mazur verurteilte den Mann zu acht Monaten auf Bewhrung mit einer Bewhrungszeit von vier Jahren, auerdem zu einer Fahrsperre von zwei Jahren.
Damit urteilte er entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine sechsmonatige Strafe, allerdings ohne Bewhrung, gefordert hatte. Sein Pldoye hatte dieser damit begrndet, dass der Angeklagte bereits mehrfach straffllig geworden sei.
Richter Mazur orientierte sich mit seinem Urteil am Pldoyer des Verteidigers, der eine weitere Chance fr seinen Mandanten forderte, da dieser sich gerade auf dem Weg in ein geregeltes Leben befinde. Der Richter wrdigte diese Bemhungen, machte es auch zu einer Bewhrungsauflage, Eingliederungsmanahmen wahrzunehmen. Er appellierte an den jungen Mann, diese wohl letzte Chance wahrzunehmen.