Der 25. November vergangenen Jahres wird der Frau noch lange in Erinnerung bleiben. Eigentlich wollte sie an diesem Abend mit ihrem Lebensgefhrten dessen Geburtstag feiern. Wegen Banalitten gerieten beide jedoch in heftigen Streit.
Wutentbrannt setzte sie sich in ihr Auto und fuhr fort – obwohl sie schon einen stolzen Promillewert von 2,3 hatte. Ihre auffllige Fahrweise in Schlangenlinien und bei rot ber eine Kreuzung fiel auf. Eine Polizeistreife stellte sie schlielich nach 23 Uhr in einer Nebenstrae in Bad Soden. Anstatt aber den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten, widersetzte sie sich. Gewaltsam zogen sie sie aus ihrem Fahrzeug, auch beim Einstieg in den Streifenwagen mussten die Beamten den Widerstand der Frau brechen. Sie quittierte deren Einsatz mit „Ihr Nazi-Schweine“.
In der Polizeistation in Bad Orb setzte sie ihr renitentes Verhalten fort. Als ein Beamter zur Anzeigenaufnahme vor dem Computer Platz nahm, warf sie mehrere Gegenstnde, so eine halb gefllte Getrnkeflasche, in seine Richtung. Auf einen anderen Polizisten wollte sie einen Papierlocher schleudern. Das konnte dieser allerdings im letzten Moment abwehren, indem er ihr eine Ohrfeige verpasste. Weil sie dann noch Selbstmordabsichten uerte, brachten die Polizisten sie nach der Anzeigenaufnahme schlielich in die Psychiatrie nach Schlchtern.
Die 45-Jhrige wei von diesen Details heute nichts mehr. Nur die Alkoholfahrt ist ihr in Erinnerung, ansonsten sei sie auer Kontrolle geraten. Und sie wei, dass sich das nicht wiederholen soll. Deswegen geht sie seit Anfang des Jahres freiwillig in eine Selbsthilfegruppe fr Alkoholabhngige. „Ich schme mich so, dass ich gerade als Frau so etwas gemacht habe“, sagte sie. Insgesamt viermal sei ihr bereits der Fhrerschein wegen „Sufffahrten“ abgenommen worden. Sie habe Angst, sich wegen des Themas Alkohol ihre ganze Existenz zu ruinieren.
Richterin Petra Ockert bezeichnete es als glcklichen Umstand, dass es bei dieser Autofahrt zu keinem Unfall gekommen sei: „So etwas kann unabsehbare Konsequenzen haben.“ Gleichwohl wollte die Vorsitzende das „Ausflippen“ gegenber den Polizisten nicht zu hoch bewerten und stellte den Vorwurf des Widerstandes ohne Auflagen ein. Fr die Trunkenheitsfahrt verhngte sie eine Geldstrafe in Hhe von 2500 Euro – 100 Tagesstze zu je 25 Euro – und eine Fhrerscheinsperre von insgesamt 13 Monaten. Im Jahr 2005 war die Beschuldigte vereits wegen eines solchen Delikts zu einer Haftstrafe auf Bewhrung verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Fall eine Geldstrafe von 3000 Euro gefordert.
Wutentbrannt setzte sie sich in ihr Auto und fuhr fort – obwohl sie schon einen stolzen Promillewert von 2,3 hatte. Ihre auffllige Fahrweise in Schlangenlinien und bei rot ber eine Kreuzung fiel auf. Eine Polizeistreife stellte sie schlielich nach 23 Uhr in einer Nebenstrae in Bad Soden. Anstatt aber den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten, widersetzte sie sich. Gewaltsam zogen sie sie aus ihrem Fahrzeug, auch beim Einstieg in den Streifenwagen mussten die Beamten den Widerstand der Frau brechen. Sie quittierte deren Einsatz mit „Ihr Nazi-Schweine“.
In der Polizeistation in Bad Orb setzte sie ihr renitentes Verhalten fort. Als ein Beamter zur Anzeigenaufnahme vor dem Computer Platz nahm, warf sie mehrere Gegenstnde, so eine halb gefllte Getrnkeflasche, in seine Richtung. Auf einen anderen Polizisten wollte sie einen Papierlocher schleudern. Das konnte dieser allerdings im letzten Moment abwehren, indem er ihr eine Ohrfeige verpasste. Weil sie dann noch Selbstmordabsichten uerte, brachten die Polizisten sie nach der Anzeigenaufnahme schlielich in die Psychiatrie nach Schlchtern.
Die 45-Jhrige wei von diesen Details heute nichts mehr. Nur die Alkoholfahrt ist ihr in Erinnerung, ansonsten sei sie auer Kontrolle geraten. Und sie wei, dass sich das nicht wiederholen soll. Deswegen geht sie seit Anfang des Jahres freiwillig in eine Selbsthilfegruppe fr Alkoholabhngige. „Ich schme mich so, dass ich gerade als Frau so etwas gemacht habe“, sagte sie. Insgesamt viermal sei ihr bereits der Fhrerschein wegen „Sufffahrten“ abgenommen worden. Sie habe Angst, sich wegen des Themas Alkohol ihre ganze Existenz zu ruinieren.
Richterin Petra Ockert bezeichnete es als glcklichen Umstand, dass es bei dieser Autofahrt zu keinem Unfall gekommen sei: „So etwas kann unabsehbare Konsequenzen haben.“ Gleichwohl wollte die Vorsitzende das „Ausflippen“ gegenber den Polizisten nicht zu hoch bewerten und stellte den Vorwurf des Widerstandes ohne Auflagen ein. Fr die Trunkenheitsfahrt verhngte sie eine Geldstrafe in Hhe von 2500 Euro – 100 Tagesstze zu je 25 Euro – und eine Fhrerscheinsperre von insgesamt 13 Monaten. Im Jahr 2005 war die Beschuldigte vereits wegen eines solchen Delikts zu einer Haftstrafe auf Bewhrung verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Fall eine Geldstrafe von 3000 Euro gefordert.