31.08.2012
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Freundschaftsdienst eines Eiterfelders endet vor dem Gericht
Vorgeworfen wurde dem Mann, einem Kanadier geholfen zu haben, sich ber mehrere Jahre unerlaubt in Deutschland aufzuhalten. Der Kanadier – der sich nach Aussage des Angeklagten bis heute weigert, Deutsch zu lernen – war 2006 erstmals nach Deutschland gekommen. Ohne Visum war es ihm erlaubt, sich 90 Tage in der Bundesrepublik aufzuhalten.

Kennengelernt hatte der Angeklagte ihn in einer Firma, wo sie beide gemeinsam arbeiteten. Da der Kanadier nur Englisch sprach, hat er ihm geholfen, eine Wohnung zu finden und ihm auch hin und wieder mit Geld ausgeholfen. Glaubhaft legte er dar, dass er sich keinerlei illegaler Handlungen bewusst gewesen sei. Er wisse auch, dass der Kanadier Deutschland regelmig verlassen habe und wieder eingereist sei, um seinen Aufenthalt verlngern zu knnen.

Wie Richter Szymon Mazur im Gesprch feststellte, hatte er jedoch zum Teil nicht den Schengenraum verlassen, das heit die Staaten der Europischen Union, die ein Abkommen ber freien Personenverkehr getroffen haben. Damit sich das 90-Tage-Aufenthaltsrecht erneuere, htte der Kanadier nicht nur Deutschland, sondern den Schengenraum verlassen mssen.

Bei einer seiner Wiedereinreisen war der Kanadier von der Grenzpolizei festgenommen und angeklagt worden. In der Folge musste sich dann auch der Eiterfelder einem Gericht stellen.

Da es sich in diesem Fall offensichtlich um ein Missverstndnis handelte und das Verfahren gegen den Haupttter bereits eingestellt worden war, beendete Richter Szymon Mazur auch das Verfahren gegen den Eiterfelder – jedoch nicht ohne den Hinweis, der Mann solle in Zukunft besser aufpassen, wem er seine Hilfe zuteil werden lasse. 
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