Die Mitnahme von Fahrrdern in den Bussen ist montags bis freitags, von 9 bis 11, und ab 19 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztgig mglich. „Es drfen hchstens zwei Rder im Bereich des Kinderwagen- und Rollstuhlfahrerplatzes gegenber der Ausstiegstr mitgefhrt werden, wenn Fahrzeug und Besetzung dies zulassen“, erklrt WAG-Pressesprecher Fritz Wilhelm auf Nachfrage unserer Zeitung. Aus Sicherheitsgrnden liegt die Entscheidung ber die Fahrradmitnahme beim Busfahrer. Ein genereller Anspruch auf Befrderung bestehe nicht.
„Die Regelungen sind getroffen worden, um Eltern mit Kinderwagen und mobilittseingeschrnkten Menschen Vorrang einzurumen,“ stellt Wilhelm klar. In dem im Florian beschriebenen Fall waren bereits zwei Fahrgste mit zwei Kinderwagen im Bus. Der Platz fr Fahrrder befindet sich im Bereich des Platzes fr Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Nur dort ist ein sicherer Transport dafr mglich“, erklrt Fritz Wilhelm.
Die „Besonderen Befrderungsbedingungen“ basieren auf dem Sicherheitsgedanken, dass bei einer unvorhergesehenen Verkehrssituation, etwa bei einem starkem Bremesen, ein nicht sicher abzustellendes Fahrrad im Bus eine Gefahr fr alle Insassen darstellen knne. Diese Mehrzweckflche sei zum Abstellen gedacht, sie sei in dem konkreten Fall besetzt gewesen. Aus diesem Grund habe der Busfahrer entschieden, dass eine Mitnahme des Fahrrads nicht mglich sei.
Hier knne man nicht von mangelndem Verstndnis gegenber der Radfahrerin sprechen, denn grundstzlich htten Eltern mit Kinderwagen und mobilittseingeschrnkte Personen Vorrang. Bei hohem Fahrgastaufkommens blieben diese Pltze auch reserviert fr besonders schutzwrdige Personen, wie Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer. „Diese Regelung ist keine Regelung gegen Fahrradfahrer, sondern eine fr Rollstuhlfahrer und Kinderwagen“, sagt Wilhelm.
„Die Regelungen sind getroffen worden, um Eltern mit Kinderwagen und mobilittseingeschrnkten Menschen Vorrang einzurumen,“ stellt Wilhelm klar. In dem im Florian beschriebenen Fall waren bereits zwei Fahrgste mit zwei Kinderwagen im Bus. Der Platz fr Fahrrder befindet sich im Bereich des Platzes fr Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Nur dort ist ein sicherer Transport dafr mglich“, erklrt Fritz Wilhelm.
Die „Besonderen Befrderungsbedingungen“ basieren auf dem Sicherheitsgedanken, dass bei einer unvorhergesehenen Verkehrssituation, etwa bei einem starkem Bremesen, ein nicht sicher abzustellendes Fahrrad im Bus eine Gefahr fr alle Insassen darstellen knne. Diese Mehrzweckflche sei zum Abstellen gedacht, sie sei in dem konkreten Fall besetzt gewesen. Aus diesem Grund habe der Busfahrer entschieden, dass eine Mitnahme des Fahrrads nicht mglich sei.
Hier knne man nicht von mangelndem Verstndnis gegenber der Radfahrerin sprechen, denn grundstzlich htten Eltern mit Kinderwagen und mobilittseingeschrnkte Personen Vorrang. Bei hohem Fahrgastaufkommens blieben diese Pltze auch reserviert fr besonders schutzwrdige Personen, wie Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer. „Diese Regelung ist keine Regelung gegen Fahrradfahrer, sondern eine fr Rollstuhlfahrer und Kinderwagen“, sagt Wilhelm.