Auf der Tagesordnung des Amtsgerichts Gelnhausen steht eine routinemige Verhandlung wegen „Trunkenheit im Verkehr“. Der Pensionr war am 30. Mai dieses Jahres morgens kurz vor 10 Uhr auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes im Bereich des Salmnsterer Palmusackers von der Polizei kontrolliert worden. Dabei wird ein Wert von fast 1,4 Promille Alkohol in seinem Blut gemessen. Die Beamten mssen den Fhrerschein sicherstellen. Die Justiz nimmt sich des Falls an und verhngt mittels eines Strafbefehls auf schriftlichem Weg eine Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagesstze zu je 30 Euro) sowie ein Fahrverbot von zwlf Monaten. Das missfllt dem Senior. Er will eine krzere Sperrfrist und legt Rechtsmittel gegen den Bescheid ein.
1,4 Promille Alkohol im Blut
So kommt es nun zu der Verhandlung in Gelnhausen. Dort erklren der 72-Jhrige und sein Anwalt die auergewhnlichen Umstnde, die zu der Alkoholfahrt gefhrt htten. Ein Verwandter der Ehefrau sei in relativ jungen Jahren verstorben. „Ein schwerer Schlag fr uns“, konstatiert der Pensionr vor Gericht. Am Tattag war die Beerdigung angesetzt. Um diese „Extremsituation“ einigermaen zu berstehen, habe er schon am Vorabend Trost im Alkohol gesucht. Auch an diesem Morgen sprach er noch einmal auf dem Parkplatz Hochprozentigem zu. Als Beleg fr die Umstnde und den Trauerfall hat der Angeklagte sogar die Traueranzeige aus der Zeitung ausgeschnitten und prsentiert sie nun Richterin Petra Ockert. Und er entschuldigt sich. Er schme sich so fr sein Fehlverhalten.
Jeden Tag sehe er sein Auto vor der Tr stehen und drfe es nicht benutzen. Das stimme ihn schon sehr traurig.
Die Vorsitzende folgt der Argumentation, glaubt im vorliegenden Fall an eine Ausnahmesituation, zumal sie keine Voreintragung des Mannes im Strafregister finden kann. Schon liebugelt sie mit einer Reduzierung der Sperrfrist von zwlf auf zehn Monate, als Oberamtsanwalt Andreas Burkard, Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau, seinen groen Auftritt hat. Seine Recherche hat nmlich etwas anderes ergeben: Der Rentner ist sehr wohl vorbestraft, wie eine Eintragung aus dem Jahr 2004 belegt. Das Delikt damals: Trunkenheit im Verkehr.
Die Richterin ist berrascht, der Verteidiger beinahe sprachlos. Unglubig schaut er seinen Mandanten an, denn davon hat er ihm nichts erzhlt. Mit Humor versucht er dem Triumph der Anklagebehrde zu begegnen. „Diese Jungs von der Staatsanwaltschaft halten wichtige Beweise zurck“, scherzt er. „Nein, die informieren sich nur gut“, kontert Burkard. Und „wenn Sie hier in die Btt steigen, mssen Sie sich auch solche Vohaltungen gefallen lassen“.
Der Oberamtsanwalt sieht bei einem Wiederholungstter keinerlei Spielraum fr eine Vernderung der Sperrfrist nach unten, eher nach oben. „Den Spa gnne ich Ihnen nicht“, entgegnet der Anwalt, zieht kurzerhand den Einspruch gegen den Strafbefehl zurck und mit seinem enttuschten Mandanten mit einem „Schnen Tag noch“ von dannen.
1,4 Promille Alkohol im Blut
So kommt es nun zu der Verhandlung in Gelnhausen. Dort erklren der 72-Jhrige und sein Anwalt die auergewhnlichen Umstnde, die zu der Alkoholfahrt gefhrt htten. Ein Verwandter der Ehefrau sei in relativ jungen Jahren verstorben. „Ein schwerer Schlag fr uns“, konstatiert der Pensionr vor Gericht. Am Tattag war die Beerdigung angesetzt. Um diese „Extremsituation“ einigermaen zu berstehen, habe er schon am Vorabend Trost im Alkohol gesucht. Auch an diesem Morgen sprach er noch einmal auf dem Parkplatz Hochprozentigem zu. Als Beleg fr die Umstnde und den Trauerfall hat der Angeklagte sogar die Traueranzeige aus der Zeitung ausgeschnitten und prsentiert sie nun Richterin Petra Ockert. Und er entschuldigt sich. Er schme sich so fr sein Fehlverhalten.
Jeden Tag sehe er sein Auto vor der Tr stehen und drfe es nicht benutzen. Das stimme ihn schon sehr traurig.
Die Vorsitzende folgt der Argumentation, glaubt im vorliegenden Fall an eine Ausnahmesituation, zumal sie keine Voreintragung des Mannes im Strafregister finden kann. Schon liebugelt sie mit einer Reduzierung der Sperrfrist von zwlf auf zehn Monate, als Oberamtsanwalt Andreas Burkard, Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau, seinen groen Auftritt hat. Seine Recherche hat nmlich etwas anderes ergeben: Der Rentner ist sehr wohl vorbestraft, wie eine Eintragung aus dem Jahr 2004 belegt. Das Delikt damals: Trunkenheit im Verkehr.
Die Richterin ist berrascht, der Verteidiger beinahe sprachlos. Unglubig schaut er seinen Mandanten an, denn davon hat er ihm nichts erzhlt. Mit Humor versucht er dem Triumph der Anklagebehrde zu begegnen. „Diese Jungs von der Staatsanwaltschaft halten wichtige Beweise zurck“, scherzt er. „Nein, die informieren sich nur gut“, kontert Burkard. Und „wenn Sie hier in die Btt steigen, mssen Sie sich auch solche Vohaltungen gefallen lassen“.
Der Oberamtsanwalt sieht bei einem Wiederholungstter keinerlei Spielraum fr eine Vernderung der Sperrfrist nach unten, eher nach oben. „Den Spa gnne ich Ihnen nicht“, entgegnet der Anwalt, zieht kurzerhand den Einspruch gegen den Strafbefehl zurck und mit seinem enttuschten Mandanten mit einem „Schnen Tag noch“ von dannen.