Der 18-Jhrige war im Mai auf dem Heimweg von einer Feier gewesen. Dort hatte er sich nach eigenen Angaben dazu verleiten lassen, „zwei oder drei kleine Bier“ zu trinken. Auf der Strecke von Steinbach Richtung Dittlofrod geschah der Unfall: Mit seinem Auto fuhr er mit 70 bis 80 Stundenkilometern gegen einen Baum. Im Fahrzeug befanden sich auch ein Freund und die damalige Freundin des Angeklagten.
Der junge Mann gab bei der Verhandlung im Hnfelder Amtsgericht an, sich an diesem Abend mit seiner Freundin gestritten zu haben. Whrend der Heimfahrt habe eine Diskussion zwischen den beiden stattgefunden. Sie sa mittig auf der Rckbank des Fahrzeugs, um ihren Freund besser verstehen zu knnen. Angeschnallt war sie nicht. Im Augenblick des Unfalls hatte sich der 18-jhrige Auszubildende fr „etwa 3 bis 4 Sekunden“ zu seiner Freundin umgedreht, um mit ihr reden zu knnen. In diesem Moment kam das Fahrzeug von der Strae ab und prallte gegen den Baum. Dabei wurde die Freundin des Jungen gegen die Windschutzscheibe geschleudert und zog sich einen Wirbelbruch zu.
Mit Hilfe eines Bluttests wurde festgestellt, dass der junge Mann nicht voll fahruntchtig gewesen ist, da er weniger als 1,1 Promille im Blut hatte. Nher liege, dass der Streit mit der Freundin der Auslser des Unfalls gewesen sei, beziehungsweise die drei Sekunden, in denen der Fahrer abgelenkt gewesen sei, sagte die Verteidigung.
Da nur die Anklage wegen fahrlssiger Krperverletzung brig blieb, beantragte Oberamtsanwalt Gerhard Wittich die Zahlung einer Geldstrafe in Hhe von 250 Euro an eine gemeinntzige Einrichtung. Von einer Arbeitsauflage sah er ab, weil sich der Angeklagte zur Zeit in Ausbildung befindet.
Da der junge Mann noch zu Hause wohnt und erst im Frhjahr seinen Fachoberschulabschluss gemacht hat, wurde er nach Jugendrecht verurteilt. Richter Dominik Dute teilte die Ansicht der Verteidigung, dass der Streit der Anlass des Unfalls war. Jedoch htte sich der Junge durch den Alkohol leichter ablenken lassen. Denn wie der Angeklagte selbst angab, konzentriere er sich im Normalfall nur auf die Fahrbahn. Aufgrund dessen verhngte Dute wegen fahrlssiger Straenverkehrs- und fahrlssiger Krperverletzung eine Strafe in Hhe von 400 Euro. Vom Entzug des Fhrerscheins sah der Richter „ausnahmsweise“ ab, da der 18-Jhrige diesen bereits nach dem Unfall fr einen Monat abgeben musste. Auerdem zeigte sich der junge Mann sehr einsichtig. Er gab an, seit dem Unfall keinen Alkohol mehr getrunken zu haben und auch in Zukunft darauf verzichten zu wollen.
Der junge Mann gab bei der Verhandlung im Hnfelder Amtsgericht an, sich an diesem Abend mit seiner Freundin gestritten zu haben. Whrend der Heimfahrt habe eine Diskussion zwischen den beiden stattgefunden. Sie sa mittig auf der Rckbank des Fahrzeugs, um ihren Freund besser verstehen zu knnen. Angeschnallt war sie nicht. Im Augenblick des Unfalls hatte sich der 18-jhrige Auszubildende fr „etwa 3 bis 4 Sekunden“ zu seiner Freundin umgedreht, um mit ihr reden zu knnen. In diesem Moment kam das Fahrzeug von der Strae ab und prallte gegen den Baum. Dabei wurde die Freundin des Jungen gegen die Windschutzscheibe geschleudert und zog sich einen Wirbelbruch zu.
Mit Hilfe eines Bluttests wurde festgestellt, dass der junge Mann nicht voll fahruntchtig gewesen ist, da er weniger als 1,1 Promille im Blut hatte. Nher liege, dass der Streit mit der Freundin der Auslser des Unfalls gewesen sei, beziehungsweise die drei Sekunden, in denen der Fahrer abgelenkt gewesen sei, sagte die Verteidigung.
Da nur die Anklage wegen fahrlssiger Krperverletzung brig blieb, beantragte Oberamtsanwalt Gerhard Wittich die Zahlung einer Geldstrafe in Hhe von 250 Euro an eine gemeinntzige Einrichtung. Von einer Arbeitsauflage sah er ab, weil sich der Angeklagte zur Zeit in Ausbildung befindet.
Da der junge Mann noch zu Hause wohnt und erst im Frhjahr seinen Fachoberschulabschluss gemacht hat, wurde er nach Jugendrecht verurteilt. Richter Dominik Dute teilte die Ansicht der Verteidigung, dass der Streit der Anlass des Unfalls war. Jedoch htte sich der Junge durch den Alkohol leichter ablenken lassen. Denn wie der Angeklagte selbst angab, konzentriere er sich im Normalfall nur auf die Fahrbahn. Aufgrund dessen verhngte Dute wegen fahrlssiger Straenverkehrs- und fahrlssiger Krperverletzung eine Strafe in Hhe von 400 Euro. Vom Entzug des Fhrerscheins sah der Richter „ausnahmsweise“ ab, da der 18-Jhrige diesen bereits nach dem Unfall fr einen Monat abgeben musste. Auerdem zeigte sich der junge Mann sehr einsichtig. Er gab an, seit dem Unfall keinen Alkohol mehr getrunken zu haben und auch in Zukunft darauf verzichten zu wollen.