10.10.2012
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berraschendes Urteil: Freispruch fr Unfallfahrer
„Es ist fr alle Beteiligten wahrscheinlich ein unverstndliches und berraschendes Urteil“, sagte Richter Szymon Mazur. berraschend war das Urteil in der Tat – Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des 44-jhrigen Rhners  hatten eine Geldstrafe gefordert.  „Ich mchte nicht in einem Staat leben, in dem man Unmenschliches verlangt, und das ist auch nicht im Sinne des Gesetzgebers“, erklrte Richter Mazur. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Whrend der gesamten Verhandlung sa er zusammengesunken neben seinem Verteidiger. Bei der Verlesung der Anklage stiegen ihm Trnen in die Augen.

Oberamtsanwltin Birgit Steinmller, die die Staatsanwaltschaft vertrat, warf dem Mann vor, am frhen Abend des 19. November vergangenen Jahres eine 83-jhrige Hilderserin aus Unachtsamkeit  mit dem PkWangefahren zu haben. Die Frau hatte mit einem Rollator auf dem Weg vom Supermarkt nach Hause die Bundesstrae 279 berquert.  Die 83-Jhrige verstarb wenig spter im Klinikum an ihren schweren Verletzungen.

Verteidiger Jan Dworazik sagte, dass der Angeklagte sich nicht mehr an den genauen Unfallhergang erinnern knne. Er meine jedoch, dass er die Frau kurz vor dem Zusammenprall wahrgenommen habe, bremsen habe er jedoch nicht mehr knnen. Ein Gutachten sollte dazu beitragen, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Dazu hatte ein Sachverstndiger einen Fahrversuch mit dem Unfallfahrzeug durchgefhrt. Er kam zwar zu dem Ergebnis, dass aus technischer Sicht bei „optimaler Reaktion“ ein rechtzeitiges Bremsen mglich gewesen sei. Es knne jedoch durch das Vorbeifahren an einer Tankstelle zu einer nderung der Lichtverhltnissen gekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagesstzen zu je zehn Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Die Verteidigung forderte 70 Tagesstze zu je zehn Euro. „Es htte wahrscheinlich vielen passieren knnen“, sagte Verteidiger Jan Dworazik. „Der Angeklagte ist durch das Geschehen mehr gestraft, als jedes Gericht ihn bestrafen kann.“ Der Kraftfahrer knne unter anderem seinen Beruf aus psychischen Grnden nicht mehr ausfhren.

Oberamtsanwltin Steinmller kndigte an, dass die Staatsanwaltschaft prfen wolle, ob sie in Berufung geht.
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