30.10.2012
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Anklage wegen Versto gegen Tierschutzgesetz
Warum musste das Schwein so lange leiden? Wie schwer war es verletzt? Und haben die Mnner die Schmerzen des Tieres erkannt? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Verhandlung am Amtsgericht.

Was war passiert? Der 45-jhrige Angeklagte aus Knzell soll im 11. August 2011 um 6 Uhr 60 Schweine von einem Bauernhof abgeholt haben. Beim Verladen auf den Transporter verletzte sich ein Schwein am Kopf. Obwohl er das bemerkt haben soll, habe er das Tier nicht versorgt und von seinen Qualen erlst, sondern die Fahrt weitere vier Stunden nach Hnfeld fortgesetzt. Oberamtsanwalt Berthold Hartung bezeichnete das als „gefhllose, die Leiden des Tieres missachtende Gesinnung“. Bei der Ankunft in Hnfeld soll auch der 62-jhrige Vorgesetzte des Knzellers das Schwein nicht von seinen Schmerzen befreit haben. Stattdessen habe er zugelassen, das verletzte Tier in eine Box zu verfrachten und nach Fulda zum Schlachthof zu bringen. Erst gegen 11 Uhr wurde es dort bei einer Routinekontrolle notgettet.

„Als ich fertig mit dem Beladen war, habe ich Blutspritzer am Fahrzeug gesehen und hineingeschaut. Aber ich habe kein verletztes Schwein erkennen knnen“, sagte der 45-jhrige Angeklagte. Deshalb sei er weitergefahren. Als er am Zielort das verletzte Tier entdeckte, habe er es separat gesteckt und sei nach Fulda gefahren. „Es war ruhig und ist wie die anderen Schweine auch gelaufen, deshalb habe ich die Verletzung nicht besonders wahrgenommen“, erklrte er. Htte er gewusst, wie schwer das Tier am Kopf verletzt ist, htte er es schon frher zum Schlachthof gefahren. Er selbst habe es nicht tten knnen, da er keinen Schussapparat habe. Auch der Vorgesetzte besttigte, dass sich das Schwein unauffllig verhalten habe. „Es hat nicht geschrieen oder gequieckt.“

„Wie leiden Tiere?“, fragte Verteidiger Gerhard Schler. Das Schwein habe sich passiv verhalten, so dass seine Mandanten die Leiden nicht wahrgenommen htten. Hartung stellte hingegen die Frage in den Raum, ob sich das Schwein wegen der Kopfverletzung berhaupt noch htte artikulieren knnen.

Am Schlachthof in Fulda wurde das Tier bei einer Routinekontrolle des Veterinramtes entdeckt und von seinen Qualen erlst. Die Tierrztin, die das Schwein sah, sprach von erheblichen Verletzungen im Kopfbereich. „Man konnte bis auf die Knochen schauen“, erklrte sie. Das Schwein habe eine Trmmerfraktur des Ober- und Unterkiefers erlitten, die Zunge war nahezu durchtrennt. Auf die Frage von Richter Dominik Dute, ob auch Laien die Verletzung htten erkennen mssen, antwortete die rztin: „Wer die Tiere transportiert, ist kein Laie. Der msste das erkennen.“

Mit einer Zahlung von Geldauflagen in Hhe von 1250 Euro fr den 62-Jhrigen und 500 Euro fr den 45-Jhrigen an das Tierheim Fulda-Hnfeld stellte Richter Dute das Verfahren vorlufig ein.
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