Die Woche im Rückblick
Fulda
Wer die Schilderungen einer jungen Kriminellen aus der Region in unserer Freitagsausgabe liest, der ist schockiert und fassungslos.
In blinder Raserei prügelt die 18-Jährige und hinterlässt bei ihren Opfern nicht nur körperliche Wunden: Die Opfer werden traumatisiert – ja manche trauen sich noch nicht einmal, ihre Qualen öffentlich zu machen, aus Furcht vor neuen Angriffen!
Diese junge Kriminelle, die wir im Text Lena genannt haben, steht in der kommenden Woche nun wegen der Beteiligung an mehreren Einbrüchen vor Gericht.
Es tun sich Abgründe auf – mitten in unserer Gesellschaft. Die junge Frau ist wohl eines der gravierendsten Beispiele, welche Folgen Gewalt im Elternhaus haben kann: Als Kind musste das Mädchen die Prügel des Vaters einstecken, heute teilt sie selbst aus. „In meinem Vater habe ich meinen Meister gefunden“, sagt die junge Frau. Welch ein Wahnsinn! Die emotionale Verwahrlosung im Elternhaus kann zwar eine Erklärung für ihre Gewaltbereitschaft liefern – niemals aber eine Entschuldigung. Und was wird aus dieser Gewalt, wenn sie niemand bremst? Und noch viel wichtiger: Kann man sie denn überhaupt bremsen?
Das Jugendstrafrecht ist ein Erziehungsrecht, und Jugendrichter versuchen zunächst ohne Gefängnisstrafen auszukommen. Sie verhängen Sozialstunden, häufig auch einen Aufenthalt im Arrest – da wird getöpfert und in der Holzwerkstatt geschnitzt. Doch Töpferkurse machen aus chronischen Straftätern keine besseren Menschen.
Gefragt sind alle: Jugendämter, die früh eingreifen und Gerichte, die durchgreifen. Denn letztendlich geht es auch immer um die Opfer – allein wer Opfer eines einfachen Wohnungseinbruchs geworden ist, kennt das beklemmende Gefühl.
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