Freispruch im Prozess wegen Vergewaltigung
Leoni Rehnert
Fulda
Freispruch für einen 22-Jährigen, der vor vier Jahren seine damals 14-jährige Freundin viele Male vergewaltigt und verprügelt haben soll. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Michaela Kilian-Bock folgte dabei dem Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Die Entscheidung hatte sich im Lauf der Hauptverhandlung bereits angedeutet: Zeugen, die den Angeklagten bei ihren polizeilichen Vernehmung belastet hatten, blieben vor Gericht plötzlich vage. So musste sich die Kammer vor allem auf die Aussagen des heute 18-jährigen Opfers stützen – und die Frage beantworten, wie glaubwürdig die junge Frau ist. „Die Antwort lautet: Wir wissen es nicht“, sagte Richterin Kilian-Bock in der Urteilsbegründung.
Tatsächlich war für die Kammer „schwer nachvollziehbar“, weshalb sich das Mädchen damals dem mutmaßlichen Peiniger nicht entzog, in dem sie ihren Eltern davon berichtete. Schließlich sollen sich die Übergriffe über Monate hinweg stets in ihrem Zimmer ereignet haben. „Dass sie ihm aus Angst immer wieder die Tür geöffnet habe, überzeugt uns nicht. Sie hatte zwar als pubertierendes Mädchen ein schwieriges Verhältnis zu ihren Eltern. Doch im Grunde hätte sie sich ihnen anvertrauen können“, sagte Kilian-Bock.
Schwer wog für die Kammer ebenfalls, dass sie in der Vergangenheit „geschulte Personen“ – Lehrer, Jugendamtsmitarbeiter und Polizei – „überzeugend belügen konnte“. So hatte sie einmal in der Schule von Schlägen ihres Vaters so anschaulich berichtet, dass sie damals direkt in ein Wohnheim kam – und bald darauf wieder nach Hause, weil die Anschuldigung nicht gestimmt hatte.
Doch die Glaubwürdigkeit der Zeugin war für das Gericht nicht das einzige Problem. Ihr Freund, mit dem sie seit 2008 zusammen ist und der damals „ihr Retter war“, wie es die Richterin formulierte, hatte als Zeuge verschiedene Daten genannt – „und damit das ganze Gebilde durcheinander gebracht“ (Kilian-Bock). Laut Anklage war die junge Frau zwischen Herbst 2007 und März 2008 von dem Angeklagten malträtiert worden – bis ihr jetziger Freund sie schließlich aus dem Martyrium erlöste. Nach dessen Aussage vor Gericht sind die beiden allerdings längst vor März 2008 ein Paar gewesen. „Wir kommen um dieses Datum nicht herum“, sagte die Richterin: „Wenn sie seit Januar 2008 den neuen Freund hatte, der ihr aus der Beziehung heraushalf, dann passt es nicht dazu, dass sie noch bis März misshandelt und missbraucht worden sein soll.“
Auf Freispruch hatte auch Verteidiger Rudi Karras plädiert. Staatsanwalt Stephan Müller-Odenwald forderte dreieinhalb Jahre Haft. Allerdings hatte er die Anklage von zunächst 88 Fällen auf 14 Fälle reduziert.
Tränen gab es auf beiden Seiten: Der Angeklagte und dessen Mutter waren sichtlich erleichtert, die 18-Jährige und ihre Eltern reagierten empört.
Leser-Kommentare ( 1 )
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blickwinkel (110) | 15. November 2011;15.11.2011;1321346934 --> 15 November 2011
in dubio pro reo
wenn man die artikel hierzu liest u.mitbekommt, wieviel unklarheit in dem verfahren steckte,dann musste man zu dem urteil kommen.da braucht sich niemand aufregen,wenn das anklagegebilde unglaubwürdig wird.da muss man auch den vermeintl. angeklagten schützen.viel zu schnell werden bei uns anschuldigungen erhoben u.als betroffener fühlt man sich allein auf weiter flur.das gericht muss neutral beurteilen, anderes geht es nicht.










