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10. Februar 2012



Fuldaer Justiz zu nachsichtig mit Straftätern?

sl

Region
In der jüngsten Vergangenheit wurde häufiger Kritik an Gerichtsurteilen und gerichtlichen Entscheidungen laut. Leser kommentierten die Berichterstattung mit dem Tenor: Fuldaer Staatsanwälte und Richter gehen zu nachsichtig mit Straftätern um. Aber werden Kriminelle hier in der Region wirklich in Watte gepackt?

Wir sind der Sache einmal nachgegangen und haben Vertreter der Fuldaer Justiz mit den Vorwürfen unserer Leser konfrontiert.

Verhandlung im September des Vorjahres am Amtsgericht Fulda. Anklagevorwurf: Fahrlässige Tötung und Unfallflucht. Ein 67-jähriger alkoholabhängiger Autofahrer überfuhr einen 69-jährigen Radfahrer und flüchtete. Das Urteil: Ein Jahr auf Bewährung.

Die Reaktionen: Unverständnis, Entrüstung und Wut. Schon während der Verhandlung taten die Zuschauer im Gerichtssaal ihren Unmut kund. Und äußerten sich immer wieder mit halblauten Zwischenrufen. Auch unsere Leser waren empört. Lussy kommentierte: „Ein Jahr auf Bewährung für eine Tötung (…). Das Urteil ist ein SKANDAL!!!“. Und getreal meinte: „Dieses Urteil zeigt wie immer, dass der Deutsche Rechtsstaat die Rechte einer Einzelperson nicht mehr schützt.“

Bloße Mutmaßung oder eine realistische Einschätzung? Ist die Justiz in Fulda wirklich zu nachsichtig, zu weich in der Urteilssprechung? Die Vizepräsidentin des Landgerichts, Michaela Kilian-Bock, weist das zurück. Zwar könne sie verstehen, wenn ein Urteil bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoße. Gerade bei unmittelbar Betroffenen. Doch zu milde sei die Justiz nicht: „Hinter jedem Richter steckt ein Mensch“, sagt Kilian-Bock. Und meint damit, dass ein Jurist nicht nur an das Wohl des Geschädigten, sondern auch an das des Täters denken müsse. Sie habe auch nicht das Gefühl, dass Fuldaer Richter dazu tendieren, eher an der Untergrenze des Strafmaßes zu bleiben: „Die Richter versuchen bei der Urteilsbegründung immer, ihre Entscheidung zu begründen. Und zwar so, dass es auch Laien verstehen“, erklärt Kilian-Bock. Dennoch möge es Entscheidungen geben, die sehr milde wirken. Es gebe eben Urteile, die bei der Bevölkerung einfach nicht ankämen, so die Vizepräsidentin des Landgerichts. Menschlich sei aber jeder Richter. Und so müsse sich ein Jurist auch stets hinterfragen: „Keiner spricht ein Urteil im Namen des Volkes, geht dann nach Hause und das war´s.“ Unterm Strich seien die Gesetze in Ordnung. Nur in Einzelfällen, so Kilian-Bock, wünsche sie sich etwas mehr Spielraum.

So zum Beispiel bei Haftbefehlen. Denn ein Straftäter könne nur dann in Untersuchungshaft verwiesen werden, wenn der dringende Tatverdacht und ein Haftgrund bestehe. Ein Haftgrund liege bei flüchtigen Tätern, der Tatschwere – Mord, Totschlag oder vergleichbare schwerwiegende Delikte – sowie der Gefahr der Flucht, Verdunklung oder Wiederholung vor. Zudem müsse die Verhältnismäßigkeit stimmen: „Wir können niemanden einsperren, der zum ersten Mal gestohlen hat und nicht vorbestraft ist“, erklärt Kilian-Bock.

Und so ist es nicht einfach, einen Straftäter in U-Haft zu bringen bis diesem der Prozess gemacht wird: „Die Hürden, um jemanden in Untersuchungshaft zu kriegen, setzt die oberlandesgerichtliche Rechtssprechung in Frankfurt. Und die sind eben sehr hoch“, sagt Harry Wilke, Sprecher der Staatsanwaltschaft Fulda.
So gelte der Haftgrund der Wiederholungsgefahr erst ab einer gewissen Schadenshöhe. Wegen mehrerer kleinerer Delikte könne daher auch ein Wiederholungstäter nicht ohne weiteres in U-Haft verwiesen werden. Nicht einmal wegen Wiederholungsgefahr.  

Auf diese Art und Weise ist auch ein auf den ersten Blick äußerst abwegiger Fall aus Bad Hersfeld zu erklären. Das Vergehen? Versuchte Erpressung in etwa 30 Fällen. Der Täter? Geständig. Vorbestraft? Nicht. Nach der Vernehmung wurde der 30-Jährige entlassen. Es bestehe kein Haftgrund. Auch nicht die Gefahr der Wiederholung, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Fulda und der Polizei Bad Hersfeld. Aberwitzige Einschätzung? „Nein“, meint Manfred Knoch, Sprecher der Polizei Bad Hersfeld. „Der Täter hat ein umfangreiches Geständnis abgegeben und ist bei uns noch nicht in Erscheinung getreten. Da er noch nicht einschlägig verurteilt ist, haben wir ihn wieder entlassen.“

Auch das löste Verärgerung bei unseren Lesern aus. ExFuldaer kommentierte zynisch: „Deutschlang, das Verbrecher-Paradies“. Und windhauch rätselt: „Ich frage mich: was wird der Mann in der Zwischenzeit machen, bis die Ermittlungen der Staatsanwalt abgeschlossen sind? Brav sein? Oder weiter Leute erpressen?“ Für den User ist das eine beiläufige, rhetorische Frage. Für die Justiz ist es nicht ganz so einfach.
 



Leser-Kommentare ( 13 )
  • Rhoengeist (54) | 15. February 2012;15.02.2012;1329305419 --> 15 Februar 2012
    Stammtischparolen

    Es ist schon eigenartig. Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt, dann wird dies von selbsternannten Weltverbesserern und Gutmenschen als Stammtischparolen abqualifiziert. Aber über kurz oder lang wird man nicht mehr umhin kommen Straftäter, auch über einen längeren Zeitraum, wegzusperren. Nicht aus Rache - sondern um die Allgemeinheit vor diesen zu schützen.

  • Rhoengeist (54) | 11. February 2012;11.02.2012;1328965410 --> 11 Februar 2012
    Stammtischparolen

    Es ist schon eigenartig. Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt, dann wird dies von selbsternannten Weltverbesserern und Gutmenschen als Stammtischparolen abqualifiziert. Aber über kurz oder lang wird man nicht mehr umhin kommen Straftäter, auch über einen längeren Zeitraum, wegzusperren. Nicht aus Rache - sondern um die Allgemeinheit vor diesen zu schützen.

  • fz2011 (64) | 11. February 2012;11.02.2012;1328963423 --> 11 Februar 2012
    z.B.: Das junge Pärchen war bei der Polizei hinreichend bekannt!

    Ach ja, das ist aber schön. Die Beiden müssen sich noch nicht mal mehr vorstellen. „Guten Tag, wir sind hier bekannt“ und was wir tun ist auch ok, denn wir dürfen immer in unsere „bezahlte Stadt-Wohnung“ zurück.
    Hier oder anderswo will uns keiner behalten und ein bisschen was „arbeiten“ wollen wir natürlich auch; selbstverständlich brauchen wir hierfür keine Steuern zu bezahlen. Warum auch? Die jeweilige Beute, ach ja, die ist schnell wieder weg. Grüße an die Herren vom Gericht…