Glücksspiel lässt Petersbergs Gemeindekasse klingeln
Von Volker Nies
Petersberg
Die Gemeinde Petersberg profitiert kräftig vom Boom der Spielhallen auf dem Gemeindegebiet. Aus der Spielapparatesteuer nimmt sie in diesem Jahr 280 000 Euro ein; für das nächste Jahr werden sogar 320 000 Euro erwartet.
An der Existenz von Spielhallen scheiden sich seit Jahren die Geister. Tatsache ist, dass die Zahl der Lokale, in denen an Automaten gespielt werden kann, bundesweit steigt, auch in der Stadtregion Fulda, auch in Petersberg.
Drei Anbieter sind in den vergangenen Jahren in die neuen Einkaufszentren nach Petersberg gekommen, um um die Gunst der Spieler in Petersberg zu buhlen: Im Einkaufszentrum Justus-Liebig-Center besteht ein Novolino Casino, und an der Alten Ziegelei sind Merkur und Löwen-Play vertreten. Darauf, ob in einer Immobilie eine Spielhalle eröffnet wird, hat die Gemeinde nur begrenzt Einfluss. Ganz verbieten im Gemeindegebiet kann sie den Betrieb von Spielhallen nicht.
„Das stete Wachstum dieser Branche auch in Petersberg lässt darauf schließen, dass hier gutes Geld verdient wird. Davon wollten und wollen wir als Gemeinde einen Anteil als Steuer einbehalten“, erklärt Bürgermeister Karl-Josef Schwiddessen (CDU).
Die aktuelle Satzung der Gemeinde sieht vor, dass der Betreiber von Spielhallen eine Abgabe zahlen muss, wenn Spiel- oder Geschicklichkeitsapparate genutzt werden oder in Spielclubs, Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen um Geld gespielt wird. Der Steuersatz liegt bei zwölf Prozent von der Bruttoeinnahme bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten; für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit müssen zwischen acht und zehn Prozent der Bruttoeinnahme gezahlt werden. Für Geräte, die die Gewalt verherrlichen oder sexuelle Handlungen darstellen, müssen sogar 25 Prozent Steuer gezahlt werden.
In der Vergangenheit gab es bereits eine Spielapparatesteuer in Petersberg, die Abgabe war aber in der Gesamtsumme gedeckelt. Es gab also einen Höchstsatz. Seit dem vergangenen Jahr hat die Gemeindevertretung diese Deckelung auf den Rat des Bürgermeisters aufgehoben. Nun müssen auf die gesamten Einnahmen die – im Fall der geldautomaten – zwölf Prozent Abgabe gezahlt werden. Prompt schnellte die Einnahme von 70 000 Euro im Jahr 2011 auf 280 000 Euro in diesem Jahr hoch. Davon gehen zumindest die Planzahlen des Haushaltes aus. Für die Gemeinde hat die Einnahme aus der Spielapparatesteuer noch einen Vorteil: Sie ist nicht kreisumlagepflichtig.
Von der Grundsteuer, die die Petersberger Bürger zahlen, muss die Gemeinde einen Großteil an den Kreis abführen. Von der Gewerbesteuer aus den Petersberger Unternehmen bleibt der Gemeinde sogar deutlich weniger als die Hälfte, weil sie nicht nur an den Landkreis einen Teil abführen muss, sondern über die Gewerbesteuerumlage auch Bund und Land von den Petersberger Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Die Spielapparatesteuer bleibt komplett in der Petersberger Gemeindekasse. Allerdings wird sie bei den allgemeinen Gemeindeeinnahmen eingerechnet, so dass die Zahlungen des Landes aus der Schlüsselzuweisung geringer ausfallen. Diese Einbuße lässt sich allerdings kaum beziffern.
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