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23. Februar 2012



Klinikum Fulda: Verfahren wurde eingestellt

kaki/jb

Fulda
Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Ermittlungsverfahren gegen 19 Mitarbeiter des Fuldaer Klinikums eingestellt. Der Hygiene-Skandal um fehlende Sterilisation von Operationsbestecken hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Wie die Staatsanwaltschaft Fulda am Donnerstagmorgen mitteilte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen 19 Mitarbeiter des Fuldaer Klinikums mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Ermittlungsverfahren war im April vergangenen Jahres wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz und wegen versuchter Körperverletzung  eingeleitet worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Fulda wurde am 30. März 2011 eine mit Medizinprodukten befüllte Charge in der Zentralen Sterilgut-Versorgungsabteilung des Klinikums Fulda nicht sterilisiert und die Charge freigegeben. Die vorgereinigten und desinfizierten, aber nicht sterilisierten Instrumente kamen nach der Freigabe bei insgesamt 13 Operationen in der Zeit vom 31. März 2010 bis 4. April 2011 zum Einsatz. Dabei kam es laut Staatsanwalschaft jedoch zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung der Patienten, die mit dem nicht sterilisierten OP-Besteck operiert wurden.

Nach Durchführung der Ermittlungen der Staatsanwalschaft konnte der am Tattag für die Sterilisation zuständigen Mitarbeiterin eine Straftat der versuchten Körperverletzung nicht nachgewiesen werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschuldigte, eine Angestellte des Klinikums, irrtümlich von einer ordnungsgemäßen Sterilisation ausgegangen ist und es versäumt hat, zu überprüfen, ob die OP-Bestecke sterilisiert wurden, so die Staatsanwaltschaft. Daher könne lediglich nachgewiesen werden, dass die Beschuldigte fahrlässig gehandelt habe, heißt es weiter. Der fahrlässige Versuch einer Körperverletzung sei jedoch nicht strafbar. Der Verdacht, eine weitere Mitarbeiterin in der ZSVA habe angeordnet, die Sterilisation nicht durchzuführen, habe sich nicht bestätigt, teitle die Staatsanwaltschaft Fulda mit.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates des Klinikums, der Vorstand sowie der Fuldaer Oberbürgermeister Gerhard Möller teilten in einer Pressemitteilung mit, dass sie mit Erleichterung auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft reagiert haben. Es bestehe nun die begründetet Erwartung, dass wieder die nötige Sicherheit und Ruhe einkehren werde.

Lesen Sie auf Seite 2:
Die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut


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Leser-Kommentare ( 8 )
  • steffel (5) | 23. February 2012;23.02.2012;1330032634 --> 23 Februar 2012
    Als Letztes

    ...ist anzumerken,dass ein Herr zu Guttenberg und auch jeder andere für ein Plagiat bestimmt nicht eine hohe Strafe zu erwarten hätte.Stammtischniveau haben Äußerungen,die jeglicher überzeugender Argumentration entbehren und eben sehr populistisch den Thesen einer großen Tageszeitung folgen...Die Auseinadersetzung mit den Grundlagen der Strafverfolgung könnten helfen...

  • steffel (5) | 23. February 2012;23.02.2012;1330018073 --> 23 Februar 2012
    Unreflektiert

    ...sind Äußerungen, die nicht auf Tatsachen beruhen.Im Falle eines Ermittlungsverfahrens und dessen Anwendung muss man von Tatsachen ausgehen,die in der StPO stehen.Und weiterhin ist das Wesen einer Diskussion,dass immer andere Meinungen herrschen.Die gilt es eben anhand stichhaltiger Argumente zu konterkarieren...wenn möglich reflektiert...

  • ExFuldaer (806) | 23. February 2012;23.02.2012;1330006790 --> 23 Februar 2012
    Abweichung vom Thema

    @Valentin: Leider haben Sie Recht. Man wird dem Ex-Präsidenten nicht nachweisen können, dass er seinen Urlaub NICHT in bar erstattet hätte, und das Verfahren wird eingestellt werden.
    Aber das ist doch ein ganz anderes Thema.
    Trotzdem sollten wir froh sein, dass in Deutschland die Unschuldsvermutung und die Regel "Im Zweifel für den Angeklagten" gelten.
    Oder wollen Sie Unschuldige verurteilen, nur damit Jemand bestraft wird?