Konflikt um einen Behindertenparkplatz
Von Leoni Rehnert
Fulda
Im Straßenverkehr gibt es jede Menge Reizthemen, die den Autofahrer in wenigen Augenblicken auf 180 bringen können: Das Parken gehört dazu, das falsche zumal. Und das brachte einen 57-Jährigen gestern vors Fuldaer Amtsgericht.
Der Mann sah zwar ein, dass er im Februar unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz geparkt hatte. Aber ebenso falsch fand er es, dass er deshalb vor Gericht landete. „Hier sitzt eigentlich der Verkehrte“, sagte der 57-Jährige Mann und meinte die Anklagebank, auf der er Platz nehmen musste. Vorgeworfen wurde ihm, dass er mit seinem Auto bewusst auf einen Rollstuhlfahrer zugefahren sei und erst 20 Zentimeter vor diesem gebremst habe – Nötigung also.
Vorangegegangen war eine Situation, die fast jeder kennen wird: Der 57-Jährige fährt an jenem Tag in der Mittagspause in einen Baumarkt, um schnell das bestellte Material abzuholen. Hurtig pflanzt er sich auf einen der Behindertenparkplätze, die so praktisch nah am Eingang sind.
Doch während der Mann seinenEinkauf tätigt, kommt das Paar zurück, das direkt daneben geparkt hat, und stellt fest: Der Nebenmann steht so dicht an ihrem Auto, dass der Mann, der im Rollstuhl sitzt, nicht einsteigen kann. Also lassen die beiden den Unbekannten ausrufen, der etwa zehn Minuten später auftaucht. So weit, so übereinstimmend. Doch dann unterscheiden sich die Schilderungen: Der 57-Jährige habe beim anschließenden Ausparken auf den Rollstuhfahrer zugehalten und diesen gefährdet, heißt es in der Anklage, die sich auf die Anzeige des Paares stützt. Der Beschuldigte erklärte gestern, der Mann im Rollstuhl sei vor seinem Wagen hin und her gefahren und habe ihn am Ausparken gehindert.
Nach einem Moment habe er eine Lücke bemerkt und geglaubt, er mache Platz. Deshalb sei er mit dem Auto 50 Zentimeter nach vorn gerollt. Prompt sei der Rollstuhlfahrer erneut davor gefahren. Deshalb habe der Abstand so klein gewirkt. Auf ihn zugefahren sei er nicht. Wie auch immer es war. „Der Rollstuhlfahrer hat ebenfalls nicht ganz korrekt gehandelt, wenn er das Auto quasi am Wegfahren hinderte“, sagte Richter Vey und stellte das Verfahren ein – gegen Zahlung von 150 Euro an die Verkehrswacht.
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