Meldegesetz taugt weiter zum Zankapfel
Von Alexander Gies und Eike Zenner
kreis fulda
Das Meldegesetz bleibt umstritten: Die vom Bundestag Ende Juni beschlossene Aufweichung beim Datenschutz ruft bei Verbraucherschützern noch immer Kritik hervor. Im Stadtschloss häuften sich zuletzt die Nachfragen von verunsicherten Bürgern.
Meldeämter dürfen personenbezogene Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben. Parteien haben dabei eine Sonderstellung.
„Die Stadt Fulda handelt nicht mit den Adressen ihrer Bürger“, versichert der Pressesprecher des Magistrats, Michael Schwab. Dennoch erteilt die Stadt Auskünfte und gibt in bestimmten Fällen auch Adressen weiter. Laut Schwab gehen im Bürgerbüro beinahe täglich Anfragen ein – von Universitäten, Kanzleien, Inkassounternehmen, aber auch von Bürgern, die etwa die Adresse eines früheren Klassenkameraden suchen. „Einer Begründung des Auskunftswunsches bedarf es dabei nicht“, erläutert Schwab. Eine einfache Anfrage zur Adresse kostet acht Euro.
Muss die Stadt Fulda Auskünfte erteilen? Schwab sagt ja. „Die Stadt hat die Auskunft zu erteilen, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei zu identifizieren ist, oder die Weitergabe der Daten einem öffentlichen Zweck dient.“
Zu den Daten, die weitergegeben werden dürfen, gehören Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschriften und Informationen darüber, ob der Betroffene verstorben ist. Streitpunkt beim Meldegesetz ist der Paragraf 44. Sollen Daten für Werbung oder Adressenhandel verwendet werden, dann müssen Bürger, die dies nicht wollen, dem widersprechen. Zunächst war statt der Widerspruchs- eine Einwilligungslösung diskutiert worden. Dann hätten die Bürger der Weitergabe der Daten ausdrücklich zustimmen müssen.
Nach der harschen Kritik ist die schwarz-gelbe Koalition von ihrem Gesetzesentwurf abgerückt. Das Meldegesetz wird im Herbst unter Mitwirkung des Bundesrats wohl nochmals geändert.
Infolge der Debatte war die Unsicherheit vielerorts groß. Das Einwohnermeldeamt in Frankfurt sprach bisweilen von einer „wahren Anfragenflut“. Dort wurden die Mitarbeiter überrannt. Und in Fulda? „Es gab im Bürgerbüro durch die Veröffentlichungen vermehrt Bürgeranfragen“, sagt Schwab.
In Hünfeld hat die Diskussion über das umstrittene Meldegesetz hingegen kaum einen der knapp 16 000 Bürger ins Rathaus getrieben, um eine Übermittlungssperre zu beantragen. Wie Fachbereichsleiter Thomas Henkel mitteilt, gab es bislang lediglich eine Hand voll telefonische Anfragen an die Verwaltung; nur zwei Bürger hätten dann tatsächlich einen Antrag ausgefüllt.
Hintergrund: Gegen die Preisgabe von Daten kann jeder Bürger Widerspruch einlegen. Die Stadt Fulda informiert einmal im Jahr in einer Amtlichen Bekanntmachung (zuletzt vor zwei Wochen) sowie drei Monate vor Wahlen über die Möglichkeit des Widerspruchs. Die Kommunen sind dazu verpflichtet.
Formulare für den Widerspruch sind im Internet zu finden (siehe Kasten). In Hünfeld gibt es diese im Bürgerbüro, aber nicht auf der Homepage der Stadt, „weil es bisher dazu keine Veranlassung gab“, wie Henkel ausführt. Der Datenhandel scheint in Hünfeld auch kein akutes Problem darzustellen: Im vergangenen Jahr ging beispielsweise keine einzige Anfrage ein.
Henkel räumt ein, dass es für die Verwaltung wesentlich einfacher sei, wenn sie nicht jeden Bürger vor einer Herausgabe der Daten explizit fragen müsse. Trotzdem bezeichnet er den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf als „sehr unglücklich“, denn die Stadt habe kein Interesse daran, mit Adressen zu handeln. Henkel setzt deshalb auf die weiteren Beratungen in Berlin.
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