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2. November 2012



Mordfall Lorenzo: Urteil ist rechtskräftig

chw

Karlsruhe
Im Mordfall Lorenzo hat der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil des Landgerichts Fulda für rechtskräftig erklärt. Die Revision der beiden Angeklagten wurde verworfen.

Der heute 40-Jährige wurde am 20. Dezember 2011 von der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Fulda wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine damalige Lebensgefährtin, Mareen S., wurde wegen versuchten schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
 
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nunmehr die Revisionen der beiden Angeklagten als unzulässig beziehungsweise unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


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