Offener Brief: Sporer nimmt Vorwürfe zurück
FZ
Fulda
Nach dem Disput zwischen der Fuldaer CDU und den Grünen rund um Befangenheitsvorwürfe hat sich Ernst Sporer, Fraktionschef der Grünen, mit einem offenen Brief zu Wort gemeldet, den wir im Wortlaut dokumentieren.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Gerhard Stollberg ist dankbar für den Brief. „Für mich ist die Sache damit erledigt", sagte Stollberg unserer Zeitung. Er fände den Schritt Sporer gut und sei dankbar, dass der Grünen-Chef sich zu dem Schritt entschlossen habe.
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Offener Brief
Sehr geehrter Herr Stollberg,
mit Blick auf die nächste Sitzung der Stadtverordneten am kommenden Montag möchte ich vermeiden, dass unser kleiner „Nebenkriegsschauplatz" im Rahmen der Auseinandersetzung um die Betroffenheit des Bauausschussvorsitzenden Walter Krah in Sachen Bebauungsplan der Stadt Fulda, Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“ der gebotenen Sachlichkeit bei der Diskussion um diesen Tagesordnungspunkt im Wege steht.
Daher ist es mir ein großes Anliegen, den Disput zwischen uns im Vorfeld beizulegen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie annehmen, ich habe trotz Befangenheit an zahlreichen Beratungen der städtischen Gremien teilgenommen. Ich bedaure, dass Sie es bisher unterlassen haben, Vorwürfe dieser Art im Zuge der jeweiligen Beratungen und Beschlussfassungen zu äußern. Wir alle haben die Verantwortung dafür zu sorgen, dass unsere Beschlüsse auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bedingungen getroffen werden.
Deswegen habe ich es bisher nach meiner Einschätzung immer vermieden, an Beschlussfassungen und vorausgehenden Beratungen teilzunehmen, wenn ein „Widerstreit der Interessen“ nach § 25 HGO vorlag oder ich dieses nicht ausschließen konnte. Darüber hinaus habe ich es immer dann unterlassen, die Diskussion mit eigenen Beiträgen zu prägen, wenn meine Interessen als Angehöriger der Berufsgruppe der Gastronomen stark berührt wurden, obwohl dies ja laut § 25 Abs. 1 Satz 2 HGO (Satz 1 gilt nicht, wenn jemand an der Entscheidung lediglich als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.) explizit nicht als Interessenwiderstreit zu werten ist. Meiner Fraktion ist sehr daran gelegen, selbst den Anschein eines „Geschmäckles“ zu vermeiden.
Aus diesem Grunde war ich über Ihre öffentlich geäußerten Vorwürfe sehr empört und habe leider überreagiert. Meine Drohung, gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten, war und ist sicher wenig hilfreich, die Thematik sachlich zu diskutieren. Ich hoffe, Sie sehen mir vor dem geschilderten Hintergrund meine emotionalen Äußerungen nach. Selbstverständlich sind Sie kein "Verleumder" - diesen Vorwurf nehme ich hiermit öffentlich zurück.
Soviel zu den Randerscheinungen. Zu dem eigentlichen Kernthema möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Einschätzung des Regierungspräsidiums betreffend einer möglichen Befangenheit von Herrn Krah gemäß § 25 HGO bei den Beratungen des o. g. Bebauungsplanes haben wir von ausgewiesenen Verwaltungsjuristen begutachten lassen. Die Begründung dafür, dass die Betroffenheit hier eine mittelbare sei, erscheint unseren Juristen recht dünn und juristisch nicht haltbar. Uns wurde daher hinsichtlich einer eventuellen Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Satzungsbeschlusses geraten, die Stadtverordnetenversammlung über einen möglichen Interessenwiderstreit von Herrn Walter Krah entscheiden zu lassen. Das empfiehlt im Übrigen auch der RP in seiner Stellungnahme.
Bis Montag verbleibt mit freundlichen Grüßen
Ernst Sporer
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Offener Brief
Sehr geehrter Herr Stollberg,
mit Blick auf die nächste Sitzung der Stadtverordneten am kommenden Montag möchte ich vermeiden, dass unser kleiner „Nebenkriegsschauplatz" im Rahmen der Auseinandersetzung um die Betroffenheit des Bauausschussvorsitzenden Walter Krah in Sachen Bebauungsplan der Stadt Fulda, Niesig Nr. 14, „Waldgaststätte und Bettenhaus Am Lotterberg“ der gebotenen Sachlichkeit bei der Diskussion um diesen Tagesordnungspunkt im Wege steht.
Daher ist es mir ein großes Anliegen, den Disput zwischen uns im Vorfeld beizulegen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie annehmen, ich habe trotz Befangenheit an zahlreichen Beratungen der städtischen Gremien teilgenommen. Ich bedaure, dass Sie es bisher unterlassen haben, Vorwürfe dieser Art im Zuge der jeweiligen Beratungen und Beschlussfassungen zu äußern. Wir alle haben die Verantwortung dafür zu sorgen, dass unsere Beschlüsse auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bedingungen getroffen werden.
Hintergrund
In der Debatte um eine mögliche Befangenheit des Fuldaer Bauausschussvorsitzenden Walter Krah (CDU) hatte Stollberg erklärt, wenn Krah befangen sei – was er laut Regierungspräsidium nicht ist –, dann könne man auch anderen Stadtverordneten, namentlich Sporer, den Vorwurf machen, sie seien in bestimmten Fragen befangen. Sporer hatte das als Verleumdung bezeichnet und sich seinerseits juristische Schritte vorbehalten, sollte Stollberg diese Äußerung nicht zurücknehmen. Stollberg wiederum erklärt, der Vorwurf der Verleumdung sei „ein Straftatbestand“.
Aus diesem Grunde war ich über Ihre öffentlich geäußerten Vorwürfe sehr empört und habe leider überreagiert. Meine Drohung, gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten, war und ist sicher wenig hilfreich, die Thematik sachlich zu diskutieren. Ich hoffe, Sie sehen mir vor dem geschilderten Hintergrund meine emotionalen Äußerungen nach. Selbstverständlich sind Sie kein "Verleumder" - diesen Vorwurf nehme ich hiermit öffentlich zurück.
Soviel zu den Randerscheinungen. Zu dem eigentlichen Kernthema möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Einschätzung des Regierungspräsidiums betreffend einer möglichen Befangenheit von Herrn Krah gemäß § 25 HGO bei den Beratungen des o. g. Bebauungsplanes haben wir von ausgewiesenen Verwaltungsjuristen begutachten lassen. Die Begründung dafür, dass die Betroffenheit hier eine mittelbare sei, erscheint unseren Juristen recht dünn und juristisch nicht haltbar. Uns wurde daher hinsichtlich einer eventuellen Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Satzungsbeschlusses geraten, die Stadtverordnetenversammlung über einen möglichen Interessenwiderstreit von Herrn Walter Krah entscheiden zu lassen. Das empfiehlt im Übrigen auch der RP in seiner Stellungnahme.
Bis Montag verbleibt mit freundlichen Grüßen
Ernst Sporer
Leser-Kommentare ( 2 )
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erschonwieder (200) | 4. May 2012;04.05.2012;1336133867 --> 04 Mai 2012
Was soll das!
In einem einzigen Satz nimmt S. seine Vorwürfe zurück. Ansonsten spuckt er Gift und Galle und schießt weiter um sich. Eine Zurücknahme ist eine Zurücknahme - nicht mehr und nicht weniger. Der Rest gehört auf ein anderes Blatt. Die Nummer hätte S. sich schenken können.
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dreiseitenhof (16) | 5. May 2012;05.05.2012;1336221728 --> 05 Mai 2012
Was soll das "erschonwieder" ???
Ja was das jetzt soll und was sie eigentlich wollen, frage mich allerdings auch! S. hat sich entshuldigt und "S." hat es angenommen. FERTIG! Scheinbar kommen Sie vor lauter "Gift und Galle" damit nicht klar und meinen selbst weiter schießen zu müssen!










