Ordnungsamt: Erste Sperrzeitverlängerungen geplant
Von Leoni Rehnert
Fulda
„Die Stadt Fulda müsste doch nur konsequent kontrollieren.“ „Das Ordnungsamt sollte endlich eingreifen.“ So schnell, effektiv und einfach stellt sich manch genervter Innenstadt-Bewohner die Lösungen vor, um vor allem das Bermuda-Dreieck nachts von Lärm, Randale und Müll zu befreien. Die Realität ist komplizierter.
Tatsächlich ist der Arm des Gesetzes nämlich kürzer, wie die Leiterin des Fuldaer Ordnungsamtes, Ulrike Richter, deutlich macht. Mal eben einem Gastwirt die Konzession zu entziehen, weil es aus seiner Kneipe noch nachts um 3 Uhr schallt – das geht nicht. Aber nur untätig zuschauen – das tut die Stadt nun wohl auch nicht.
Aktuell etwa gebe es Schwierigkeiten mit mehreren Gaststättenbetreibern im Kneipenviertel, einschließlich einigen Imbissen. „Dabei geht es in erster Linie um Lärmbeschwerden, aber auch um Vandalismus und Verunreinigung“, sagt Ulrike Richter und bleibt dabei aus Datenschutzgründen vage. Aber das bedeutet sicher im Klartext: Hungrige Nachtschwärmer holen sich was auf die Hand und ein paar Flaschen, verzehren das reichlich lautstark ein paar Meter vom Imbiss entfernt – und entsorgen die Reste schließlich weiträumig um die öffentlichen Sitzgelegenheiten.
Sperrzeitverlängerungen geplant
Die Sperrzeitverlängerung ist freiwillig. Die Stadt kann sie nicht anordnen. Viele Clubs und Diskotheken schließen weiter um 5 Uhr.
Im Februar vergangenen Jahres teilten Stadt und Gastronomen mit, dass sie die Sperrzeit-Regelung fortsetzen wollten. Sie greift vor allem während der Sommermonate. Denn dann stehen viele Besucher auch spät nachts draußen vor den Kneipen. Die Ordnungskräfte zogen eine positive Bilanz ihrer verstärkten nächtlichen Kontrollen. / zen
Zwar ist der Gastwirt „für Störungen verantwortlich, die mit dem Betrieb der Gaststätte verbunden sind“, sagt die Ordnungsamts-Chefin. Und das gelte auch für den Lärm, den die Gäste machen, wenn sie vor seiner Gaststätte stehen. Aber was heißt das wohl ganz konkret in Metern?
Doch trotz aller schwierigen Definitionen kann die Behörde natürlich tätig werden. Allerdings schreibt das Gesetz die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ vor. Schließlich bedeutet ein angeordneter Konzessionsentzug (Verbot des Alkohol-Ausschankes) einen Eingriff in die Berufsausübung, die in Artikel 12 des Grundgesetzes geschützt ist.
Deshalb heißt es zunächst, Gespräche mit den Gastwirten zu führen, danach folgt der Bußgeldbescheid. „Denkbar sind im weiteren Schritt Auflagen zur Lärm-Minimierung, zum Beispiel eine Verplombung der Anlage, ein Beschallungsverbot oder die Sperrzeitverlängerung. Als letztes Mittel kommt der Konzessionsentzug in Betracht“, erläutert Richter und ergänzt: „Aktuell haben wir neben vielen Bußgeldbescheiden auch Auflagenbescheide erlassen.
In einigen Fällen korrespondieren wir bereits mit Anwälten und den Gerichten. In Einzelfällen wird es demnächst die ersten Sperrzeitverlängerungen per Auflage geben.“ Letzteres bedeutet: Diese Lokale werden dann früher schließen müssen. Was jedoch bleibt, das ist die Schwierigkeit, einen Konsens zu finden – zwischen jenen, die spät ausgehen und sich vergnügen, und den Anwohnern, die ein Recht haben, dass ihre Ruhe und ihr Eigentum respektiert werden. „Diesen Spagat macht das Ordnungsamt jeden Tag“, sagt Ulrike Richter.
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fz2011 (77) | 18. February 2012;18.02.2012;1329572953 --> 18 Februar 2012
Lärm ohne Ende…
und der wo uriniert… trägt ja kein Nummernschild um den Hals !
Im Übrigen pissen genau diese Leute hier im Vorbeigehen an die Hauswände, in die Hauseingänge und sogar in Briefkästen.
Wer kann uns vor diesem hohen Lärmpegel bis in die frühen Morgenstunden befreien, als Sie, die Stadtverwaltung! DIE REINIGUNGSKOSTEN WERDEN DIE EIGENDLICH VON DEN WIRTEN GEZAHLT??? ODER VON DEN STEUERZAHLERN??? Auch noch!!! -
Vishnu (213) | 19. February 2012;19.02.2012;1329676878 --> 19 Februar 2012
nicht die Wirte
die Übeltäter müssen dran glauben!!
Ich kann es nicht mehr akzeptieren, dass ich in der Wirtschaft Pinkelaufschlag drauf bekommen soll, nur weil Ämter nicht ihrer Aufgabe nachkommen.
Es werden lieber einfache Sanktionen verhängt, die dann aber wieder alle treffen.
Armutszeugnis -
Vishnu (213) | 17. February 2012;17.02.2012;1329481549 --> 17 Februar 2012
soll nicht die Falschen treffen
Eine Gaststätte die nichts falsch macht, sollte auch nicht belangt werden. Pädagogisch wertvoller wäre es mal, die eigentlichen Übeltäter zu erziehen. Aus meinen Beobachtungen gibt es immer ruhige Vertreter und welche, die meinen alleine auf der Welt zu sein und genau diese müsste es treffen, dann benehmen die sich auch vor der nächsten Kneipe.










