„So ein Messer will ich auch“
Wie kommen Jugendliche an Waffen? / Fuldaer Geschäfte: „Kein Verkauf an Minderjährige“
Von unserer Mitarbeiterin
Sabine Ruth
Fulda
Neben Pausenbrot, Mäppchen und Lineal finden sich auch häufiger auch „Butterfly-Messer“ und Reizgas im Schulranzen. Diejenigen, die sich damit ausrüsten, werden immer jünger.
Doch wie kommen Kinder und Jugendliche an Waffen? Die FZ fragte in Fuldaer Waffengeschäften nach. Bei „Otto Boenicke“ seien Jugendliche kaum gesehene Gäste, obwohl das Geschäft direkt in der Innenstadt liegt. Und wenn sich doch mal der eine oder andere zu ihm verlaufen sollte, dann seien diese meist zu jung, um etwas verkauft zu bekommen. Da man für richtige Pistolen einen Waffenschein braucht, haben Jugendliche meist nur eins im Visier: Butterfly-Messer. „Diese Messer gibt es mit verschiedenen Klingenlängen. Messer mit kurzen Klingen sind ab 16, die anderen erst ab 18,“ erklärt ein Verkäufer. Oftmals kämen auch Mädchen und junge Frauen, die dann jedoch keine Messer, sondern Verteidigungssprays verlangten.
„Geringe Nachfrage“
Auch bei „Waffen Leitsch“ sei die Nachfrage gering. „In unserem Geschäft sind alle Waffen erst ab 18 erhältlich. Wenn Jugendliche kommen, dann fragten sie nur nach Messern, so die Auskunft.
Im „Army Shop“ kann man die geringe Nachfrage in den anderen Läden nicht verstehen: „Das Interesse an Messern ist bei uns ziemlich groß,“ sagt eine Verkäuferin. Mehrmals in der Woche kämen Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren, die ein Messer kaufen wollten. Auch hier gibt es Messer mit kleinen Klingen, die bereits an 16-Jährige verkauft werden können. Allerdings sei auch die Nachfrage von Kindern groß. „Oft kommen Zehn- bis Zwölf-Jährige hier rein, sehen die Messer und sagen ,Oh, cool, so ein Messer will ich auch’. Natürlich können wir ihnen keine verkaufen,“ erklärt die Verkäuferin. Auffällig sei auch, dass es nur männliche Jugendliche seien, die Messer kaufen wollen. Junge Frauen interessierten sich nur für k.o.-Gase und andere Sprays.
Andere Erfahrungen mit den Altersbeschränkungen hat ein Zwölf-jähriger Schüler gemacht. Er habe bereits vor einem Jahr ein „Butterfly-Messer“ gekauft, berichtet er. Einige Wochen trug er es mit sich rum, bis sein Vater das Messer entdeckte. „Wenn du da reingehst und hast genug Geld dabei und siehst etwas älter aus, dann bekommst du auch, was du verlangst,“ ist der Vater überzeugt. Obwohl er es seinem Sohn nicht verboten hatte, gab es feste Regeln, an die dieser sich halten musste: Er durfte das Messer nicht mit in die Schule nehmen, und auch sonst sollte er in der Öffentlichkeit nicht damit „herumfuchteln“ und angeben. Der Grund, weshalb er sich damals das Messer kaufte, war, dass es gerade „in“ war, ein solches Messer zu besitzen. Heute liegt es jedoch fast nur noch im Schrank herum und ist fast schon vergessen.
„Bis 8,5 Zentimeter“
Kriminalhauptkommissar Edgar Ditzel, der Waffenvorgänge bei der Fuldaer Polizei bearbeitet, sagte auf FZ-Anfrage, dass Hieb- und Stichwaffen erst an Personen ab 18 Jahre verkauft werden dürften. „Taschenmesser und Messer, deren Klingen nur bis zu 8,5cm aus dem Griff herausragen und die nur einseitig geschliffen sind, dürfen auch an jüngere Personen verkauft werden,“ so Ditzel. Denn diese Messer seien als Gebrauchsgegenstand für tägliche Arbeit definiert, zum Beispiel zum Brotschneiden oder zum Ritzen. Dass das Messer nur einseitig geschliffen ist, sei auch wichtig, da es sich ansonsten um einen Dolch handeln würde.
Trotz aller Altersbeschränkungen gibt es aber auch noch andere Wege für Jugendliche, an die heißumworbenen Messer zu kommen. An Straßenständen oder so genannten „Polenmärkten“ kümmert man sich wenig um das Alter der Käufer, sondern handelt ganz nach dem Motto „Der Kunde ist König“, obwohl er eigentlich noch ein minderjähriger „Prinz“ ist.









