Polizisten zu hohen Geldstrafen verurteilt
Von Daniela Petersen
Fulda
War die Ampel Gelb oder zeigte sie Rot? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Verhandlung, die diese Woche am Amtsgericht Fulda stattfand. Das Besondere: Zwei Polizisten saßen auf der Anklagebank und wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Der Fall zieht sich schon seit zwei Jahren hin: Einer 24-Jährigen aus Fulda wurde vorgeworfen, am 15. September 2010, an der Ecke Nikolausstraße/Lindenstraße in Fulda über eine rote Ampel gefahren zu sein. Zwei Polizisten – ein 44-Jähriger und ein 24-Jähriger – haben das beobachtet, stoppten sie und zeigten den angeblichen Rotlichtverstoß an. Die Verkehrsbehörde verhängte danach ein Bußgeld von 90 Euro sowie drei Punkte.
Der Vorfall passierte gegen Mitternacht – diese Tatsache wurde den Ordnungshütern zum Verhängnis. Denn die besagte Ampel schaltet jede Nacht bereits um 23 Uhr auf einen gelben Blinkmodus um. In einem Prozess im April 2011 wurde die Frau deshalb freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage gegen die Polizisten wegen Verfolgung Unschuldiger sowie uneidlicher Falschaussage – der 24-Jährige hatte im Gerichtssaal beteuert, dass die Ampel Rot angezeigt habe.
In einem Prozess am Amtsgericht sind die beiden Ordnungshüter diese Woche von Richter Szymon Mazur verurteilt worden. Der 44-Jährige muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen – insgesamt 11 200 Euro – zahlen, der 24-Jährige, der zum Tatzeitpunkt Praktikant war, wird ebenfalls mit 140 Tagessätzen – für ihn 4200 Euro – belangt.
Außerdem müssen beide mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „140 Tagessätze ist nicht wenig. Prozesse gegen Polizeibeamte haben wir selten. Ich kann mich vielleicht an zwei oder drei Fälle erinnern, bei denen Polizisten ,Körperverletzung im Amt’ vorgeworfen wurde“, sagt Staatsanwalt Harry Wilke.
Brisanter Fall
Weil der Fall so brisant ist, wurde – entgegen der üblichen Vorgehensweise – vor dem Prozess auch nicht in den Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft auf den Inhalt der Verhandlung gesondert hingewiesen. „Es gab Gründe, das nicht auf die Presseliste zu setzen.“ Das Gericht müsse sich auf die Aussage von Polizisten 100-prozentig verlassen können. „In vielen Fällen sind das die wichtigsten Zeugen. Das war kein Kavaliersdelikt“, betont Wilke.
Warum die Polizisten bis zum Urteil behauptet haben, dass die Ampel Rot zeigte, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Es war eine der ersten Streifenfahrten, die die beiden gemeinsam unternahmen. Keiner von ihnen war mit der Frau bekannt und hätte ein Motiv gehabt, sie zu Unrecht zu beschuldigen. Außerdem sei während der Ermittlungen ein „manipuliertes Einsatzprotokoll“ aufgetaucht, wie Richter Mazur erzählt. „Ich kann mir nicht erklären, was die beiden geritten hat, bis zum Schluss zu behaupten, dass Rot war.“ Gerade von einem Polizisten erwarte Mazur Aufrichtigkeit und dass Fehler zugegeben werden. „Wenn die Ampel nicht ab 23 Uhr im Blinkmodus gestanden hätte, wäre die Falschaussage nie herausgekommen, und die Frau hätte das Bußgeld zahlen müssen. Ich hätte den Polizisten geglaubt“, erklärt Mazur. Es sei nicht schön, Beamte auf der Anklagebank sitzen zu haben: „Aber ich behandle jeden gleich. Es war ein faires Verfahren. Und ich glaube nicht, dass dieser Prozess dem Ansehen der Polizei schadet, er zeigt nur, dass unsere Rechtsordnung funktioniert.“
Die Anwälte der Polizisten, Christopher und Joachim Gaul, wollen die Verurteilung ihrer Mandanten nicht akzeptieren – sie gehen in Berufung. „Als Zeuge muss man sagen, was man gesehen hat, das ist nicht immer das, was objektiv richtig ist. Der 24-Jährige hat sich bei der Ampelfarbe getäuscht“, erklärt Christopher Gaul. Seiner Meinung nach mangele es am Vorsatz: „Es gibt keine Verbindung zu der Frau. Beide haben astreine Akten. Der Jüngere war Jahrgangsbester, hatte seine Ausbildung im Laufe des Verfahrens beendet und hätte schon seit einem Jahr Polizeikommissar sein können – jetzt wurde er nicht übernommen. Die Konsequenzen sind gewaltig. Auch der 44-Jährige wird im schlimmsten Fall vom Dienst suspendiert.“ Das Polizeipräsidium Osthessen möchte zum Fall keine Stellung beziehen: „Es ist ein laufendes Verfahren. Wir haben ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das Ergebnis warten wir ab“, erklärt Pressesprecher Matthias Heim.
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Erntehelfer (456) | 28. October 2012;28.10.2012;1351440968 --> 28 Oktober 2012
Na ja
Sie haben einen Fehler gemacht, aber die große Mehrheit der Polizisten halten jeden Tag den Kopf für uns hin. Man sollte nicht verallgemeinern.
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Mensch11 (24) | 27. October 2012;27.10.2012;1351315390 --> 27 Oktober 2012
Lügen ist menschlich Teil 2
Es ist gut, dass so etwas heraus gekommen ist, Gratulation an unsere Staatsanwaltschaft Fulda. Ich denke, dass die beiden Polizisten, so etwas nicht mehr machen, gebt den Jungs einfach noch mal eine Chance, in ihrem Job.
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Mensch11 (24) | 27. October 2012;27.10.2012;1351315293 --> 27 Oktober 2012
Lügen ist menschlich
Ich muss hier mal eine Lanze für die Polizei brechen! Es gibt auch ehrliche Polizisten, sowie immer im Leben, man sollte nicht alles verallgemeinern. Ich habe auch schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Es gab aber auch schon Polizisten die Ok waren, es sind nicht alle gleich! Ihr sollte jetzt damit aufhören, euch an einem Einzelfall so hochzuziehen. Faule Äpfel findet ihr in jeden Korb.









