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23. Januar 2012



Rekordzahl bei Klagen vor Fuldaer Sozialgericht

Von Volker Nies

Fulda
Vor dem Sozialgericht in Fulda sind 2011 so viele Klagen eingegangen wie nie zuvor: 2521 neue Verfahren wurden eingeleitet. Gegenüber 2010, als 2080 Verfahren gezählt wurden, bedeutet dies einen Anstieg um 21,2 Prozent. Das berichtet Gerichtsdirektor Dr. Carsten Schütz.

GERICHT IN ZAHLEN

Die 2011 am Sozialgericht Fulda eingereichten Klagen stammen aus folgenden Sachgebieten: Krankenversicherung: 1113 Rentenversicherung: 457 „Hartz IV“: 280 Behindertenrecht: 251 Unfallversicherung: 126 Arbeitsagentur: 114 Sozialhilfe: 64 Pflegeversicherung: 45 Eltern-/Kindergeld: 71 Das Sozialgericht Fulda ist eines von sieben Sozialgerichten in Hessen. Es ist zuständig, wenn Bürger aus den Kreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Vogelsberg gegen Entscheidungen der Sozialleistungsträger klagen. An ihm sind sieben Richter, 13 Beamte und Angestellte sowie eine Auszubildende tätig. / vn

Ende 2011 waren noch 2689 Verfahren anhängig – ebenfalls ein Höchststand. Anders als möglicherweise in Großstädten prägen Klagen in Sachen Hartz-IV nicht den Gerichtsalltag, erläutert Schütz.

Fast die Hälfte der Verfahren betrifft Klagen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Dies beruht jedoch nicht auf Klagen von Versicherten gegen Krankenkassen, sondern auf mehreren Hundert Klagen eines Klinikums gegen Krankenkassen wegen der Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen. Diese finden unbemerkt von gesetzlich Krankenversicherten statt, die im Falle von Krankenhausbehandlungen ebenso wie bei ambulanten ärztlichen Behandlungen mit den Kostenabrechnungen nicht konfrontiert werden“, erklärt Schütz.
Zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen entsteht nach Abschluss der Krankenhausbehandlungen oft Streit über die Vergütung, die seit 2003 nach so genannten „Fallpauschalen“ (DRGs) und nicht nach der Dauer des Aufenthalts berechnet wird.

Erst dann, wenn eine bestimmte Durchschnittsaufenthaltsdauer unter- oder überschritten wird, wirkt sich dies auf die Vergütung aus. Nun streiten Kliniken und Krankenkassen vorrangig darum, ob geltend gemachte Diagnosen tatsächlich vorgelegen haben und ob es wirklich erforderlich war, die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus im Einzelfall tatsächlich zu erreichen oder zu überschreiten.

Das Sozialgericht müsse hier meist medizinische Sachverständige zur Klärung hinzuziehen. Diese Gerichtsverfahren sind – anders als wenn ein Versicherter klagt – kostenpflichtig; auch die Kosten für Sachverständige müssen in diesen Fällen von den Krankenhäusern oder den Kassen getragen werden, teilt der Direktor mit.


Leser-Kommentare ( 1 )
  • PelayoNbg (2) | 23. January 2012;23.01.2012;1327327010 --> 23 Januar 2012
    Hm?

    Hat es nicht erst kürzlich geheißen, die Arbeitslosenzahlen gingen zurück und daher auch die Klagen?
    Aber das ist doch sicherlich ein Märchen, oder, äh... oder?