Rollstuhlfahrer und Kinderwagen gehen vor
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Kreis Fulda
Wann darf ein Fahrrad in einem Bus der ÜWAG mitgenommen werden? Viele Menschen sind nach einem Florian in unserer Zeitung verunsichert. Nach Auskunft der Verkehrssparte des Energieversorgers gibt es genaue Kriterien, die dies regeln.
Die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen ist montags bis freitags, von 9 bis 11, und ab 19 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig möglich. „Es dürfen höchstens zwei Räder im Bereich des Kinderwagen- und Rollstuhlfahrerplatzes gegenüber der Ausstiegstür mitgeführt werden, wenn Fahrzeug und Besetzung dies zulassen“, erklärt ÜWAG-Pressesprecher Fritz Wilhelm auf Nachfrage unserer Zeitung. Aus Sicherheitsgründen liegt die Entscheidung über die Fahrradmitnahme beim Busfahrer. Ein genereller Anspruch auf Beförderung bestehe nicht.
„Die Regelungen sind getroffen worden, um Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkten Menschen Vorrang einzuräumen,“ stellt Wilhelm klar. In dem im Florian beschriebenen Fall waren bereits zwei Fahrgäste mit zwei Kinderwagen im Bus. Der Platz für Fahrräder befindet sich im Bereich des Platzes für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen. Nur dort ist ein sicherer Transport dafür möglich“, erklärt Fritz Wilhelm.
Die „Besonderen Beförderungsbedingungen“ basieren auf dem Sicherheitsgedanken, dass bei einer unvorhergesehenen Verkehrssituation, etwa bei einem starkem Bremesen, ein nicht sicher abzustellendes Fahrrad im Bus eine Gefahr für alle Insassen darstellen könne. Diese Mehrzweckfläche sei zum Abstellen gedacht, sie sei in dem konkreten Fall besetzt gewesen. Aus diesem Grund habe der Busfahrer entschieden, dass eine Mitnahme des Fahrrads nicht möglich sei.
Hier könne man nicht von mangelndem Verständnis gegenüber der Radfahrerin sprechen, denn grundsätzlich hätten Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen Vorrang. Bei hohem Fahrgastaufkommens blieben diese Plätze auch reserviert für besonders schutzwürdige Personen, wie Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer. „Diese Regelung ist keine Regelung gegen Fahrradfahrer, sondern eine für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen“, sagt Wilhelm.
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Charlemagne (98) | 17. September 2012;17.09.2012;1347864885 --> 17 September 2012
Der Fuldaer Busverkehr ist ein schlechter Witz...
vorweg: Die Fahrrad-/ Rollstuhl-/Kinerwagenregelung ist gut und sinnvoll. Es ist leicht einzusehen, daß Radfahrer das Nachsehen haben müssen udn auch kein Problem. Kritikwürdig sind hingegen a)Die miesen Taktzeiten, b) die langen Stadtrundfahrten der Busse und c) das fehlende Abendangebot auf vielen Linien (wenn dann im unattraktivsten Stundentakt und nur bis 22.30 - mies!!). Fulda ist und bleibt eine Autostadt. Leider!
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VonCaprivi (47) | 16. September 2012;16.09.2012;1347809389 --> 16 September 2012
Angebot-Nachfrage
Ein gutes Angebot bringt eine hohe Nachfrage mit sich, ein schlechtes Angebot wird eine geringere Nachfrage nach sich ziehen. Ein ÖPNV muss nicht wirtschaftlich rentabel sein, da er auf einer nicht messbaren Ebene eine Region wirtschaftlich enorm stärkt. Was wollen Sie mir unterstellen? Dass ich keine Rücksicht auf andere Menschen nehme?
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CanisLupus (240) | 15. September 2012;15.09.2012;1347734237 --> 15 September 2012
Sicherheit?
Wenn. 70 Schüler in einen Buss gepfärcht werden spricht niemand von
Sicherheit









