Stimmen zum Urteil gegen Fuldaer "Ampel"-Polizisten
Von Daniela Petersen
Fulda
Dieser Fall war gestern Stadtgespräch: Zwei Polizisten sind zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, weil sie eine 24-jährige Frau zu Unrecht beschuldigt haben, eine rote Ampel missachtet zu haben.
Ob aus Loyalität zu seinem älteren Kollegen oder aus Unwissenheit: Der Grund, weshalb der 24-jährige Kommissaranwärter vor Gericht uneidlich aussagte, ist unklar.
„Er hätte alle Möglichkeiten gehabt, seine Angaben zu berichtigen. Offenbar traute er sich nicht, seinem Ausbilder zu widersprechen“, vermutet Erhard Kött, Rechtsanwalt der 24-jährigen Frau, der vorgeworfen worden war, ein Rotlicht nicht beachtet zu haben. „Das Gericht hat mit seinem Urteil deutlich gemacht, wie wichtig die Zeugenpflicht ist – denn auf falsche Zeugenaussagen folgen falsche Urteile.“
Jost Kärger, Clubjurist beim ADAC, nennt ein ganz anderes Problem und nimmt damit die Polizisten in Schutz: „Die Prozesse finden meist erst Monate später statt, wenn sich die Zeugen vielleicht gar nicht mehr richtig an den Sachverhalt erinnern können.“ Bei Verkehrsvergehen stehe oft Aussage gegen Aussage und nur selten lägen solch konkrete Beweise wie im Fuldaer Fall vor. Kurz nach Mitternacht konnte die 24-Jährige gar nicht über die rote Ampel in der Lindenstraße an der Ecke Nikolausstraße gefahren sein, weil diese ab 23 Uhr in einen gelben Blinkmodus umschaltet.
Trotzdem blieben die Polizisten bei ihrer Behauptung und wurden zu jeweils 140 Tagessätzen verurteilt – ab 90 Tagessätzen hat man einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Der Polizeianwärter muss nun 4200, der 44-Jährige 11 200 Euro Geldstrafe zahlen. Außerdem läuft gegen beide ein Disziplinarverfahren. Der Jüngere hätte seine Ausbildung bereits abgeschlossen, jetzt wird er nicht übernommen. Auch dem Beamten droht im schlimmsten Fall das berufliche Aus bei der Polizei.
Vermehrt Vorwürfe gegen Beamten?
In seiner zwölfjährigen Laufbahn als Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen hat Bernd Kuske-Schmittinger so einen Fall noch nicht gehört: „Dass ein Polizist vor Gericht falsch aussagt, ist äußerst selten“, sagt er. „Polizisten stehen in manchen Situationen ganz schön unter Druck. Da kommt es vor, dass auch falsche Entscheidungen getroffen werden“, erklärt Kuske-Schmittinger.
Dennoch kann er nicht verstehen, weshalb die beiden Ordnungshüter des Polizeipräsidiums Osthessen bis zum Schluss bei der Behauptung blieben, dass die Ampel Rot zeigte – obwohl das technisch gar nicht möglich war. „Der Vorfall klingt so banal. Sich dann zu einer Falschaussage hinreißen zu lassen, ist wirklich bedauerlich. Der Kommissaranwärter hat es sich verdattelt, bevor er überhaupt angefangen hat.“
Kuske-Schmittinger hat den Eindruck, dass sich die Vorwürfe gegen Beamte in den vergangenen fünf bis sechs Jahren vermehrt haben. „Es kommt häufiger als früher vor, dass Beamte wegen Körperverletzung im Amt angezeigt werden.“
Das Polizeipräsidium Osthessen prüft derzeit noch ein weiteres Disziplinarverfahren: „Das betrifft aber nicht den Landkreis Fulda“, betont Polizei-Pressesprecher Matthias Heim. Um was genau es sich bei dem Vorwurf handelt, sagte er nicht.
Leser-Kommentare ( 1 )
-
travelmatz (123) | 27. October 2012;27.10.2012;1351357646 --> 27 Oktober 2012
Wurde die Möglichkeit
eines techn. Defektes mal in Betracht gezogen bzw. überprüft ?
Das Ganze kommt mir schon etwas komisch vor.









