Viele Fragen um ein Zugticket: Kalbacher freigesprochen
Von Anne Wunsch
Fulda
Ein angeblich gefälschtes Bahnticket, eine Zeitschrift und widersprüchliche Zeugenaussagen waren gestern Gegestand einer Verhandlung am Fuldaer Amtsgericht. Ein 39-Jähriger aus Kalbach war wegen Betrugs angeklagt worden, er wurde freigesprochen.
Der Kalbacher soll an einem Morgen im November 2011 mit einem gefälschten Jobticket, das Firmen ihren Mitarbeitern für Zugfahrten ausstellen können, mit einer Regionalbahn von Aschaffenburg nach Frankfurt gefahren sein. Vor Gericht sagte der damals zuständige Schaffner aus, dass er das Jobticket als Fälschung erkannt habe. Als er dann die Personalien des Mannes feststellen wollte, habe dieser ihm das Ticket aus der Hand gerissen, sei durch den Zug geflohen und an der nächsten Haltestelle ausgestiegen. Wie schon bei der Polizei, identifizierte er den Angeklagten gestern ebenfalls als Täter.
Als weitere Beweis sollte eine Zeitschrift dienen, die der Mann bei seiner Flucht durch den Zug verloren haben soll. Auf der Zeitschrift war ein Adressaufkleber mit dem Namen des angeklagten Kalbachers. Der Angeklagte äußerte sich zu all dem nicht. Die Aussagen der Zeugen machten den fall zunächst auch nicht klarer. Während sich der Schaffner sicher war, konnten sich zwei Fahrgäste nicht mehr genau erinnern und machten widersprüchliche Angaben. Die Ehefrau des Angeklagten sagte, ihr Mann fahre schon seit Sommer 2011 mit dem eigenen Auto oder Fahrgemeinschaften zu seiner Arbeitsstelle in Frankfurt fährt. Außerdem erinnere sie sich, dass er an dem Morgen gegen sieben Uhr zu einem Bekannten gefahren sei, der ihn mit nach Frankfurt genommen habe. Demnach könne er um diese Uhrzeit nicht in Aschaffenburg in einen Zug gestiegen sein.
Letztendlich beantragte die Staatsanwältin, den Kalbacher freizusprechen, weil die Täterschaft unklar sei. Auch der Verteidiger sagte, dass jeder die Zeitschrift mit in den Zug genommen haben könnte. Außerdem sei es für die Zeugen fast unmöglich, sich nach mehreren Monaten noch an ein Gesicht zu erinnern. Der Richter sah das genauso und sprach den Kalbacher frei.
Leser-Kommentare ( 0 )
zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden








