Waldgesetz: Freizeitreiter finden Entwurf haarsträubend
DOSSIER: Streit um Waldgesetz
Von Sabine Maurer, dpa
Fulda
Das geplante neue hessische Waldgesetz findet bei den Reitern wenig Freunde. Es sei «haarsträubend», sagte Albert Schwan vom deutschen Freizeitreiter-Verband VFD in Twistringen. «Viele Geländereiter haben wohl noch gar nicht realisiert, dass sie mit diesem Gesetz ebenso wie die Radfahrer eingeschränkt würden.»
Nach dem bislang bekannten Gesetzentwurf dürfen Reiter und Pferd nur noch auf Wegen unterwegs sein, die das ganze Jahr über von Autos befahren werden können. «Das ist eine übertrieben kleinliche Regelung, die auch noch völlig unbestimmt ist», sagte Schwan, dessen Verband in Hessen etwa 3000 Mitglieder hat.
So gebe es zum Beispiel asphaltierte Wege, die im Winter nicht geräumt würden und deshalb nicht befahrbar seien. Andere Pfade seien mal breit, mal eng und damit auch nicht durchgängig für Autos geeignet. Auch stelle sich die Frage, welche Autos in dem Gesetzentwurf überhaupt gemeint seien: «Mit einem Volvo kommt man auf einigen Wegen noch durch, mit einem Fiat nicht mehr.»
Seiner Erfahrung nach gibt es zwar gelegentlich Ärger zwischen Reitern und Förstern sowie Jägern. Dies sei aber eher eine Frage der persönlichen Sympathie oder Antipathie. «Die Gelände- und Wanderreiter tun niemanden weh und stören auch das Wild nicht.» In Hessen gibt es nach Auskunft des Hessischen Reiterverbandes in Dillenburg etwa 75.000 Pferde - darunter auch Sportpferde, die nicht im Gelände geritten werden.
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