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10. September 2012

Zwei Raubüberfälle innerhalb von zehn Minuten

Fulda: Eine Diebesbande hat am Samstagabend innerhalb von zehn Minuten in Horas zwei Raubüberfälle verübt, konnte jedoch schnell von der Polizei festgenommen werden.
Leser-Kommentare ( 9 )
  • Rucksack | 12. September 2012
    Jugendrecht....

    ist auf dem Erziehungsgedanken aufgebaut, nicht auf Strafe. In diesem Falle und ähnlich gelagerten Fällen muss vielmehr Strafe im Vordergrund stehen und Opferschutz, als es bisher gehandhabt wird. Sonst wird man solchen Jugendlichen nicht gerecht, sie finden sonst keinen Weg heraus aus der Kriminalität.

  • Valentin | 10. September 2012
    2 mal in 10 Minunten

    und jedes jahr neu lesen wir das die Kriminalität zurückgeht, und die Polizei ein Super Aufklärungsrate hat, jetzt haben wir ja 18 neue Polizisten, das sinkt das nochmal um 10%

  • fulda900 | 10. September 2012
    Amtsbekannter Gangster

    Mit 17 Jahren schon amtsbekannt, früh übt sich wer ein richtiger Gangster werden will. Aber glaube mal keiner der Leser, dass dieser Kerl hinter Gittern sitzt, der Haftrichter hat ihn bestimmt schon mit freundlichen Worten nach Hause geschickt.
    Auf zur nächsten Tat.

  • ExFuldaer | 10. September 2012
    Zum Kotzen

    Polizeibekannt, extrem brutal und trotzdem läuft er frei rum.
    Unsere Gesetze sind zum Kotzen

  • Eiche | 12. September 2012
    Gesetze sind ok

    die Anwendung der Gesetze ist miserabel

  • fulda900 | 10. September 2012
    Nicht die Gesetze sind ...

    ...der Schwachpunkt, sondern die Richter. Sie urteilen -von wenigen Ausnahmen abgesehen- immer wieder auf Bewährung, nochmals auf Bewährung usw..
    Die wenigsten Verbrecher nehmen diese "68er-Richter" wirklich ernst. Bei denen muss ein Umdenken erfolgen, denn nicht der Täter/Verbrecher muss geschützt werden, sondern das Opfer!

  • ExFuldaer | 11. September 2012
    Glaube ich nicht

    Nein, das glaube ich so nicht. Richter müssen sich bei ihren Urteilen an Gesetze halten. Und es ist nun einmal leider so, dass diese zu lasch sind, dass z.B. eine im Suff begangene Tat nicht so hart bestraft werden kann wie im nüchternen Zustand, oder dass Jugendliche nicht so hart bestraft werden dürfen wie Erwachsene, egal, wie brutal ihre Taten sind....
    Den Richtern darf man keine Vorwürfe machen...

  • Rhoengeist | 11. September 2012
    Vorwurf machen

    Doch - den Richter muß man den Vorwurf machen, daß sie zu lasche Urteile fällen und damit die Jugendliche geradezu erziehen weitere Straftaten zu begehen. Armen Deutschland.

  • Valentin | 11. September 2012
    nicht nur die Richter

    ich denke die 68er Richter sind schon in Pension, in Deutschland ist es so, wenn du klaust wirst du leicht bestraft, wenn du oft klaust bist du krank, dann wird man natürlich nicht bestraft , dann bekommt man eine Therapie, man bekommt evtl eine Wohnung, oder man kann es auch so sagen eine Belohnung

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