23-Jähriger aus Bad Hersfeld wegen Mordes vor Gericht
dpa
Bad Hersfeld
Für den jungen Mann aus Bad Hersfeld beginnt die Romanze mit einer 21-Jährigen im Internet. Aber seine Zuneigung wird nicht erwidert, die Bekanntschaft endet tragisch. Wegen Mordes steht der Mann jetzt vor Gericht.
Es begann als Internetromanze und endete in einer schrecklichen Bluttat. Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Mutter im bayerischen Vohenstrauß steht seit Freitag ein 23-Jähriger vor dem Landgericht Weiden. Der Vorwurf: Mord. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn, die Mutter eines kleinen Mädchens aus verschmähter Liebe umgebracht zu haben.
Laut Anklage hatten sich der junge Mann aus Bad Hersfeld und die 21-Jährige vergangenes Jahr über soziale Netzwerke kennengelernt. Kurzerhand zog der damals 22-Jährige zu seiner vermeintlichen Liebe nach Vohenstrauß. Er suchte sich eine Arbeit und zog in ein Hotel - unweit der Wohnung der Frau. Bald musste er jedoch erkennen, dass sie seine Gefühle nicht erwiderte.
Als die Frau bei der Polizei mehrfach gegen ihn Anzeige wegen Belästigung erstattete und der Fachlagerist daraufhin seine Arbeit verlor, eskalierte der Staatsanwaltschaft zufolge die Situation - und der Mann tötete seine große Liebe. Er soll dreimal auf die Frau eingestochen haben - zweimal in den Oberschenkel, einmal in den Hals. Die 21-Jährige verblutete vor ihrer Wohnungstür.
Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte die Tat ein. Er ließ seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der es heißt, er bedauere die Tat. Ihm tue vor allem die Tatsache leid, dass das Kind des Opfers nun ohne Mutter aufwachse.
«Er hat ein Messer eingesteckt, um sich vor ihren Augen zu töten», sagte Verteidiger Hubertus Werner. Mit dem Selbstmord habe der Angeklagte die Frau bestrafen wollen, weil er sie für seine Kündigung verantwortlich gemacht habe. Von dem Geschehen in dem Hausflur der 21-Jährigen habe sein Mandant nur noch wenige Bilder im Kopf, betonte der Verteidiger. Er habe ein Messer in seiner Hand und Blut an seinen Händen gesehen, sei weggelaufen und erst Minuten später zur Besinnung gekommen. Dann habe er die Polizei gerufen.
In dem Verfahren geht es vor allem um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Im psychiatrischen Gutachten stehe, sein Mandant leide unter einer erheblichen Persönlichkeitsstörung und einer schweren seelischen Abartigkeit, saGte sein Anwalt. Der junge Mann brauche ständige Zuwendung. Werde ihm diese nicht gewährt, richte er seine Aggression gegen sich und andere. Laut Verteidiger geht der Gutachter von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Das Gutachten soll am 25. Juli vorgetragen werden. Der Prozess geht am kommenden Freitag weiter.
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