Eltern setzen sich für Mitarbeit von Schwerstbehinderten ein
Victoria Bott
Hünfeld
Keine Ausgrenzung von Menschen mit schweren und schwerstmehrfachen Behinderungen – das ist das Ziel der Elterngruppe „Zukunftsplanung“. Sie kämpfen dafür, dass ihre Kinder nach der Schullaufbahn nicht Tagesförderstätten besuchen.
Stattdessen sollen Menschen en mit leichteren Handicapts in Werkstätten arbeiten können.
Derzeit werden Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die nicht „ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit“ erbringen können, in Tagesförderstätten untergebracht. So steht es zumindest in Paragraph 136 des Sozialgesetzbuches IX. „Vereinfacht gesagt: Menschen mit leichter Behinderung kommen in Werkstätten, Schwerbehinderte in Tagesförderstätten“, erläutert Beate Krieger. Und daran stören sich die Eltern, zu denen neben der Hünfelderin Gabriele Anders aus Molzbach, Conny Trottier aus Ebersburg und Marita Krenzer-Reuen aus Eichenzell gehören. Auch die Sozialpädagoginnen Monika Bickert und Judith Günther unterstützen die Initiative.
„Nach der Schule werden unsere Kinder von den anderen getrennt, mit denen sie jahrelang zusammen waren“, erklärt Beate Krieger. Für sie und die anderen Mütter eine Form der Ausgrenzung. „Aus dem Gesetz ergibt sich, dass in Tagesförderstätten fast ausschließlich Menschen zusammengebracht werden, die meist nicht sprechen können, häufig nicht mobil sind und einen hohen Pflegebedarf haben“, verdeutlicht Gabriele Anders. Dadurch entstehe eine homogene Gruppe, in der eine Entwicklung, ein Voneinanderlernen kaum möglich sei. In keiner Weise wollen die Eltern Tagesförderstätten und ihre Mitarbeiter angreifen, doch für ihre Kinder sei es nicht der richtige Platz.
Bei den Kindern der Elterngruppe steht das Schulende unmittelbar bevor oder ist nicht mehr weit entfernt. Deshalb haben sie sich im vergangenen Jahr zusammengeschlossen, um für eine Eingliederung ihrer Sprösslinge in Werkstätten zu kämpfen. „Meine Tochter Jenny war immer integriert. Wenn sie jetzt mit 25 Jahren ausgegrenzt werden sollte, wäre das unmenschlich“, erklärt Conny Trottier. Ihr Einsatz hat sich gelohnt: Nachdem Jenny fünf Jahre die Startbahn des Antoniusheims besucht hat, wird sie nach den Ferien trotz ihrer Mehrfachschwerstbehinderung im Textilwerk des Heims einen Platz finden.
Problem ist der Paragraph 136
Doch der Mutter reicht das nicht. „Wir wollen ein neues Bewusstsein schaffen, viele wissen nicht, dass es so ein Gesetz gibt“, sagt die Ebersburgerin. Das Ziel der Eltern ist es, dass das Gesetz geändert wird. „Es tut sich gerade ganz viel“, freut sich Gabriele Anders – was nicht nur mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Thema Inklusion zu tun habe. Beispielsweise ist die Gruppe beim Antoniusheim und der Caritas auf offene Ohren gestoßen. „Sie sehen, dass Handlungsbedarf besteht. Auch unsere Kinder wollen dabei sein“, erklärt Krieger.
Der Paragraph 136, an dem sich die Eltern stören, hat im Antoniusheim bereits ausgedient. „Der Anspruch der Startbahn ist, jedem Menschen Zugang zu Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Jeder Mensch kann in einer Arbeitsgemeinschaft etwas beitragen“, sagt Michaela Lengsfeld, stellvertretende Geschäftsführerin. Geschäftsführer Rainer Sippel ergänzt: „Die Herausforderung liegt darin, die Arbeit so anzupassen, dass eine verwertbare Leistung entstehen kann. Auf diesem Weg müssen Vorurteile beseitigt und Barrieren abgebaut werden.“ Auch Bernd Wystrach, Gesamtwerkstättenleiter des Caritasverbandes für die Diözese Fulda, unterstützt die Initiative. Dennoch könne der Paragraph nicht ignoriert werden, eine Umsetzung der Forderungen der Eltern sei aufgrund des rechtlichen Rahmens nicht unheikel – etwa was die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen angehe. Deshalb müssten die Kostenträger mit ins Boot geholt werden.
DAS ZIEL
• Es sollen Gruppen in Werkstätten mit acht bis zehn Mitarbeitern gebildet werden, wobei Menschen mit leichten bis schwersten Behinderungen zusammenarbeiten.
• In jeder Gruppe sollen ein bis zwei Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen integriert sein.
• Der Arbeitsbereich sollte eine Kombination von Arbeit, Förderung, Therapie, Ruhemöglichkeit und Pflege bieten.
• Für jeden Mitarbeiter sollten Aufgaben gefunden werden, die er verrichten kann.
• Menschen mit leichter Behinderung können den Schwerstbehinderten assistieren, dennoch ist ein erhöhter Personalschlüssel unumgänglich.
• Wichtig ist auch eine entsprechende räumliche Ausstattung, etwa für Rückzugsmöglichkeiten.
• Eine frühzeitige Verzahnung von Schule, Arbeitsstätte und Elternhaus ist bedeutend.
Interessierte, die bei der Initiative mitarbeiten wollen, können sich bei Beate Krieger unter Telefon (0 66 52) 57 57 melden.
• In jeder Gruppe sollen ein bis zwei Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen integriert sein.
• Der Arbeitsbereich sollte eine Kombination von Arbeit, Förderung, Therapie, Ruhemöglichkeit und Pflege bieten.
• Für jeden Mitarbeiter sollten Aufgaben gefunden werden, die er verrichten kann.
• Menschen mit leichter Behinderung können den Schwerstbehinderten assistieren, dennoch ist ein erhöhter Personalschlüssel unumgänglich.
• Wichtig ist auch eine entsprechende räumliche Ausstattung, etwa für Rückzugsmöglichkeiten.
• Eine frühzeitige Verzahnung von Schule, Arbeitsstätte und Elternhaus ist bedeutend.
Interessierte, die bei der Initiative mitarbeiten wollen, können sich bei Beate Krieger unter Telefon (0 66 52) 57 57 melden.
Ein großer Wunsch der Eltern ist es, dass zwei, drei Werkstatt-Gruppen geschaffen werden, in denen Menschen mit unterschiedlich schwerer Behinderung zusammenarbeiten (siehe Kasten). Klar sind sie sich darüber, dass es auch Bedenken gibt, beispielsweise von Eltern mit Kindern, die leichter gehandicapt sind. „In diesen Modellgruppen könnten Fakten gesammelt werden. Was ist gut? Was nicht?“, unterstreicht Anders.
In der nächsten Zeit wollen die Eltern das Gespräch mit Politikern aus der Region suchen. Eines steht fest: Allzu schnell lassen sie sich nicht unterkriegen.
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