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17. Mai 2012



Erlasse zu Lkw-Höhen erschweren „Vieh und Fleisch“ die Tiertransporte

bh

Nüst
Manchmal sind 20 Zentimeter entscheidend. So in dem sehr speziellen Fall von Schlachtviehtiertransportern, wo es gleich um die Wettbewerbsfähigkeit einer ganzen Branche geht.

Auslöser der Debatte, die vor allem der Vieh+Fleisch Fulda-Hünfeld eG in Nüst Sorgen bereitet, sind zwei Erlasse, die kurzfristig in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gültig wurden. Danach wird die Gesamthöhe von Lastkraftwagen auf vier Meter begrenzt. Dies führt allerdings dazu, dass bei doppelstöckigen Viehtransportern nicht mehr der vorgeschriebene Abstand von 20 Zentimetern zwischen dem Rücken der Tiere und dem Wagendach eingehalten werden kann. Besser wäre es, wenn eine Gesamthöhe von 4,20 Meter erlaubt wäre. Andernfalls würden die Transportkosten um 30 bis 50 Prozent steigen, die letztlich die Landwirte zu tragen hätten.

Dies erklärte Direktor Klaus Schweiger bei einem Besuch von Hans-Michael Goldmann (FDP) in der Sortier- und Sammelstelle in Nüst. Goldmann ist Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundestag. Die Konsequenz aus dem 4-Meter-Erlass ist laut Schweiger, dass in seinen Betrieb mit pro Jahr rund 14 000 Schlachtrindern zusätzliche Fahrten zu den Schlachtstätten fällig werden und damit zusätzliche Kosten. Könne man bislang pro Fahrt 25 Rinder transportierten, so wären es dann noch 19.

Goldmann erklärte, für den Autotransport und Seecontainer dürfe die Fahrzeughöhe 4,20 Meter betragen. Trotzdem sei Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) nicht bereit, diese Regelung auf Tiertransporte zu übertragen. Sogar Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) habe die Maximalhöhe von 4,20 Meter gefordert. Die Reduzierung führe zu einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU. Denn in Italien seien 4,30 Meter erlaubt, in Dänemark könne man unter bestimmten Voraussetzungen über 4 Meter fahren, und in Großbritannien sowie in Frankreich gebe es überhaupt keine Vorschriften bezüglich der Fahrzeughöhe.

Der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Fulda Hünfeld, Lothar Röder, sowie dessen Geschäftsführer Hubert Beier erklärten, man verfolge die Bestrebungen mit großer Sorge. Denn hier würden über geltendes Recht hinaus und ohne wissenschaftliche Absicherung im nationalen Alleingang Mindesthöhen vorgegeben. Sie plädierten deshalb für ein einheitliches Vorgehen in der EU. Nationale Alleingänge bedeuteten eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. 


Leser-Kommentare ( 1 )
  • Frohnapfel (369) | 17. May 2012;17.05.2012;1337238236 --> 17 Mai 2012
    Autobahnbrücken neu bauen?

    Autobahnbrücken haben eine lichte Höhe von 4,2m. Sollen wir jetzt alle Brücken neu bauen, oder wollen die Viehtransporter auf Landstraßen fahren? Aber aufpassen, da gibt es auch Unterführungen (mit 3,6m) die großräumig umfahren werden müssen.