Firma fordert nach Stromausfall Schadenersatz
Von Alexander Gies
Hünfeld
Ein defekter Schalter hat am Mittwochabend in Teilen Hünfelds zu einem zehnminütigen Stromausfall geführt. Ein betroffener Unternehmer will jetzt Schadensersatz einfordern.
Es war der vierte Stromausfall binnen weniger Wochen, doch diesmal lag die Ursache nicht beim Netzbetreiber Eon, wie zweimal zuvor, sondern an einem defekten Schalter in der Übergabestation in der Industriestraße. Dort wird der Strom aus dem ÜWAG-Netz in das der Stadtwerke eingespeist. „Das durfte eigentlich nicht passieren. Der Schalter ist erst drei Jahre alt. Der hält sonst viel länger“, sagt Horst Höfer, Abteilungsleiter Technik bei den Stadtwerken. Er will das malade Gerät beim Hersteller reklamieren.
Um 19.40 Uhr hauchte der Schalter sein Leben aus. Dadurch kam es zu einer nur millisekundenlangen Stromschwankung, die in vielen Hünfelder Haushalten als flackernde Beleuchtung bemerkbar war. Folgenreicher traf es das Logistikgebiet Michelsrombach und die Anlieger der Industriestraße. Dort fiel der Strom für insgesamt zehn Minuten aus, bevor der Schaden behoben werden konnte.
Für die Produktion von Dieter Steinacker bedeutete dies einen längeren Stillstand. Steinacker produziert Industrieverpackungen aus Polyäthylen, das in Kügelchen vorliegt, geschmolzen und dann zu Planen oder Tüten „geblasen“ wird. Durch den Stromausfall blieben die sechs Maschinen stehen, der Kunststoff kühlte aus und verhärtete sich. Insgesamt 12 000 Kilo waren nachher nicht mehr zu gebrauchen. Bis um 23.30 Uhr dauerte es, bis die letzte Maschine wieder in voller Fahrt war.
„Uns ist durch den Stromausfall ein Schaden von 4300 Euro entstanden. Bei vier Ereignissen summiert sich das auf rund 16 000 Euro, die ich bei den Stadtwerken geltend machen werden“, kündigt der 71-Jährige an, der sich ärgert: „Die dauernden Ausfälle sind nicht mehr tragbar.“ Er weiß zwar, dass die Stadtwerke nicht für alle Störungen verantwortlich ist, „aber die sind eben meine Vertragspartner“, sagt Steinacker. Horst Höfer erklärte, die Ansprüche würden an eine Versicherung zur Prüfung weitergeleitet.
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arco33 (132) | 1. June 2012;01.06.2012;1338581555 --> 01 Juni 2012
Teilweise Recht
"Erschon" hat bzgl. eigene Vorsorge
Recht: No Go, dass ein
hochsensibler Betrieb darauf vertraut, durchweg versorgt zu werden!
Dies ist auch in den AGB`s geregelt - nur bei grober Fahrlässigkeit würde der Versorger haftbar gemacht werden (liegt nicht vor) - RA`s würden sich (wie auch erwähnt) ihre Schreiben gut bezahlen lassen, obwohl sie wissen, wie die Sache ausgeht!
Allerdings: Gegen Blitzschlag (auch indirekten) kann man sich versichern lassen... -
Frohnapfel (368) | 1. June 2012;01.06.2012;1338562795 --> 01 Juni 2012
Klein gedrucktes
Immer einen Schuldigen suchen und darauf herum hacken. Das bringt nichts. Der Schuldige hat das klein gedruckte hinter sich. Lieber nach einer geigneten Lösung suchen wäre einfacher. Die einzigen Gewinner sind nur die Rechtsanwälte. Je höher der Streitwert je höher das Honorar.
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wutbuerger (137) | 1. June 2012;01.06.2012;1338575099 --> 01 Juni 2012
Bitte?
Also ich lese hier ja schon einige Kommentare, aber das ist doch echt die billigste polemik, die ich je gelesen habe.









