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12. Oktober 2012



Gebühren für Abwasser beschlossen

Von Sabine Kohl

Rasdorf
Bereits in ihrer Sitzung im Juni haben die Rasdorfer Gemeindevertreter die Einführung einer viergeteilten Abwassergebühr beschlossen. Auf dieser Grundlage haben sie jetzt die geänderte Entwässerungssatzung verabschiedet, die am 1. Januar in Kraft tritt.

Diese sieht vor, dass eine Grundgebühr für den Schmutzwasserverbrauch abhängig von der Nenngröße des Wasserzählers erhoben wird sowie eine weitere für das Niederschlagswasser. Diese liegt bei vier Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Die Grundgebühr wird auch dann erhoben, wenn alles Niederschlagswasser versickert oder in öffentliche Gewässer eingeleitet wird. Es reicht, dass versiegelte Flächen sowie ein Kanalanschluss vorhanden sind.

Die verbrauchsabhängigen Gebühren liegen bei 2,48 Euro pro Kubikmeter verbrauchten Frischwassers sowie bei 20 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Alle Zahlen gelten zunächst nur für das Jahr 2013. Die Festlegung der Gebührensätze erfolgte aufgrund einer Berechnung der Gesellschaft für Kommunale Umwelttechnik.

Die SPD-Fraktion stimmte geschlossen gegen die Satzung. Vorsitzender Rudolf Wingenfeld argumentierte unter anderem, dass die neue Gebührenberechnung Rentnerpaare mit großen Höfen im Ortskern von Rasdorf benachteilige. Durch die großen Hofflächen und leerstehenden Wirtschaftsgebäude müssten vor allem sie – die sowieso schon sozial Schwächeren – deutlich mehr zahlen. Für solche „Härtefälle“ müsse es eine Abmilderung geben, so Wingenfeld.

CDU-Fraktionschef Alois Schwalbach argumentierte dagegen, eine hundertprozentig gerechte Lösung für alle könne es nicht geben. Das neue Gebührenmodell sei aber verursachergerechter und bringe vor allem Familien finanzielle Erleichterungen. Nach Berechnungen der Fraktion werden Haushalte mit vier Personen und mehr 2013 in aller Regel weniger zahlen. Auf Ein- bis Drei-Personen-Haushalte werden dagegen vorraussichtlich höhere Kosten zukommen.
Die gesplittete Abwassergebühr wird in Rasdorf als Folge eines Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr  2009 eingeführt.


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