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10. Mai 2012



Haunetaler Brandstifter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Von Karl Schönholtz

Bad Hersfeld
„Erst wurde heiß diskutiert und dann gezündelt“, stellte Richter Michael Krusche fest und lieferte damit gleich die Schlagzeile für einen Prozess, in dem ein alkoholbefeuerter Streit um die Haunetaler Gemeindepolitik in eine schwere Brandstiftung ausgeartet war.

Dafür verurteilte das Schöffengericht Bad Hersfeld gestern einen 59-jährigen Fliesenleger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte, der sich mit keiner Silbe zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Christina Dern äußerte, hatte zur Überzeugung des Gerichts in der Nacht zum 3. September vergangenen Jahres vor dem Wohnhaus eines Neukircheners mittels Altpapier und Benzin Feuer gelegt, das prompt auf die Eingangstür übergriff.

Die örtliche Feuerwehr hatte den Brand jedoch schnell unter Kontrolle und anschließend den ahnungslosen Hausbewohner aus dem Schlaf geschreckt. Die Vorgeschichte hatte sich am Abend im Schützenhaus des Ortsteils der Gemeinde abgespielt, aus dem der Neukirchener stammt. Dorthin war der Kraftfahrer auf ein spätes Bier gefahren, nachdem er zunächst im Fernsehen ein Fußball-Länderspiel angeschaut hatte. Im Schützenhaus wurde lautstark über die bevorstehende Bürgermeisterwahl diskutiert, auch die Arbeit des anwesenden Ortsvorstehers blieb nicht unkommentiert.

Diesem warf der längst nicht mehr nüchterne Fliesenleger an den Kopf, sich zu wenig für das Dorf einzusetzen. Solche Stänkerei brachte wiederum den Kraftfahrer in Rage: Er bezeichnete den ehemaligen Nachbarn als „faule Sau“ und hielt dem Arbeitslosen vor, seit 15 Jahren nur zu Hause zu sitzen und nichts zu tun. Dann reichte es dem Neukirchener. Er fuhr heim und legte sich auf der Wohnzimmercouch vor dem laufenden Fernseher schlafen. Gegen halb drei Uhr nachts bemerkten dann zwei Kurierfahrer auf der Hauptstraße in Neukirchen einen „blöd geparkten“ Mercedes-Pkw. Als die beiden wenig später auf dem Rückweg erneut diese Stelle passierten, sahen sie das Feuer an der Haustür und hielten an. Einer der beiden ging zum Haus und begegnete dort einem Mann, der auf die Frage „Haben Sie das angesteckt?“ mit Ausflüchten reagierte und wenig später mit besagtem Mercedes verschwand. Im Gerichtssaal war sich der 58 Jahre alte Zeuge aus Fulda gestern „hundertprozentig sicher“, dass der Angeklagte der Mann war, den er in jener Nacht am Tatort gesehen hatte.

Auf die Spur des Fliesenlegers war die Polizei zunächst durch ein Phantombild gekommen, das nach den Angaben des Kurierfahrers angefertigt wurde. In der groben Zeichnung erkannten mehrere Befragte den Angeklagten, nicht zuletzt wegen seiner markanten Barttracht. Bei einer Gegenüberstellung schwankte der Zeuge aus Fulda zwar zwischen zwei Kandidaten, hatte sich jedoch durch Frisur und nicht funktionierende Mikrofone irritieren lassen. Weiteres Indiz für die Täterschaft: Am Tatort wurde ein Benzinkanister gefunden, zu dem es in der Garage des Angeklagten mehrere passende Gegenstücke gab. „Das alles sind glasklare Nachweise“, sagte Richter Krusche in der Urteilsbegründung. Dass mehrere Zeugen die Auseinandersetzung im Schützenhaus im Nachhinein nicht so hoch hängen wollten („Das war am nächsten Morgen schon wieder vergessen“), veranlasste Krusche allerdings zu dem Hinweis, dass auf der Akte zunächst der Begriff „versuchter Mord“ vermerkt war. „Das war keine Kleinigkeit, sondern ein Kapitalverbrechen,“ stellte der Richter klar.

Und nur das blütenweiße Vorstrafenregister sowie der Umstand, dass der Fliesenleger seine hochbetagten Eltern pflegt, verhinderten eine höhere Strafe, für die es keine Bewährung mehr gegeben hätte. Als spürbaren Teil verhängte das Gericht eine Geldauflage von 1500 Euro und 50 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Urteil entsprach dem Antrag von Staatsanwältin Dern. Für die Verteidigung hatte Rechtsanwalt Volker Ried auf Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach habe es in der Beweisaufnahme „zu viele Unwägbarkeiten“ gegeben, um ein Verurteilung zu rechtfertigen.


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