Höhere Abwassergebühren: Wird Aufschlag nur zum Teil gesenkt?
ag
Hünfeld
Hünfelds Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel (CDU) will jetzt zügig prüfen, ob die Anhebung der Abwassergebühren „ganz oder teilweise“ wieder zurückgenommen werden kann.
Hintergrund ist der Verzicht des Landes auf eine Kontrollpflicht der Kommunen für private Abwasserkanäle. Fennel sagt, es sei erfreulich, dass mit dieser Entscheidung eine große Last von den Kommunen und den Grundstückseigentümern genommen werde, das Verfahren verdiene aber deutliche Kritik. Denn erst nachdem Hünfeld bereits alles in die Wege geleitet habe, habe das Umweltministerium erklärt, dass „sich aus dem einschlägigen EU-Recht keine zwingende Pflicht für die Kommunen ergibt, die Überwachung sicherzustellen“. Die Stadt Hünfeld hatte seit Anfang des Jahres drei Cent je Quadratmeter insgesamt erschlossener Grundstücksfläche erhoben, um diese Kontrollen zu finanzieren.
Fennel weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümer trotzdem verpflichtet seien, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Zuleitungskanäle zu gewährleisten. Geklärt werden müsse nun noch, wie man mit jenem Teil der Zuleitungskanäle umgehe, die im öffentlichen Bereich zwischen Sammelleitung und Grundstücksgrenze liegen. Möglicherweise müsse dieser Abschnitt künftig bei den nach wie vor gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen der Sammelleitungen mit untersucht werden.
Wenn diese Frage geklärt sei, könne auch abgesehen werden, ob die zum 1. Januar 2012 vorgenommene Gebührenanhebung ganz oder teilweise zurückgenommen werden könne.
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domingo (42) | 19. April 2012;19.04.2012;1334817282 --> 19 April 2012
ich weiß wies kommt
natürlich so wie immer!
Die Erhöhung kann, egal was kommt, nicht zurück genommen werden. Ein Grund wird schon gefunden werden. Vielleicht muß das Kanalnetz dann jährlich gelüftet werden oder so! -
Jackson (261) | 18. April 2012;18.04.2012;1334774071 --> 18 April 2012
Es gibt sicher keine zwingende Pflicht für die Kommunen
aber sehr wohl eine für die Eigentümer (u. a. Wasserhaushaltsgesetz vom 1. März 2010). Durch die Kommunen sollte einfach eine Art Hilfestellung bei der Durchführung dieser Verpflichtung geleistet und diese kollektiv finanziert werden. Auch wäre ein Schutz vor sogenannten „Kanalhaien“ gewährleistet gewesen. Fräulein Puttrich müsste eigentlich das Gesetz ändern, da sie das nicht kann, ist das ganze Gewäsch von ihr eigentlich bedeutungslos. Warten wir die Wahlen ab.
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CanisLupus (240) | 18. April 2012;18.04.2012;1334765547 --> 18 April 2012
Hüh und Hott
Für was oder gegen was ist eigentlich Herr Fennel? Mal dafür mal dagegen. April, April, er weiss nicht, dass er will.








