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13. Juni 2012



IG scheitert auch in der zweiten Runde mit der Klage

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Haunetal
Im Streit um die Abwassergebühren in Haunetal ist im Eilverfahren eine weitere Entscheidung gefallen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in zweiter und letzter Instanz die Beschwerde eines Betroffenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 3. Februar 2012 zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag mit aufschiebender Wirkung eines Grundstückeigentümers abgelehnt, der sich damit gegen die Leistung eines Ergänzungsbeitrags für Sanierungsarbeiten am Kanalnetz gewandt hatte. Das Verfahren ist exemplarisch für insgesamt 154 Verfahren. Der Betroffene muss nun den von der Gemeinde geforderten Beitrag sowie die Gerichtskosten beider Instanzen und die Anwaltskosten zahlen. Alle weiteren 153 Betroffenen werden nun angeschrieben und müssen entscheiden, ob sie mit Blick auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ihre Anträge zurücknehmen oder ob sie ebenfalls eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts wollen.

Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Kassel, Hardy Siedler, beurteilt die Aussichten nach dieser „Grundsatzentscheidung“ eher negativ. Es könne zwar individuelle Unterschiede bei den Grundstücken geben, die Ausgangssituation sei bei den einzelnen Verfahren aber gleich. Für Gerhard Maul von der Interessengemeinschaft (IG) Entwässerungswillkür kommt Aufgeben nicht infrage. „Der VGH-Beschluss ist unbegreiflich und für uns eine große Enttäuschung, jedoch (...) kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen“, heißt es auch in einer Mitgliederinformation der IG von Anfang Juni. Offensichtlich sei es „gerichtlich vorrangig, dass erst einmal die Gemeinde zu Geld kommt“. Die Sprecher der IG gehen davon aus, dass die Gemeinde nun mit aller Macht die Beiträge eintreiben wolle.

Die Gemeinde erhält trotzdem kein Geld

Der Streit um die Entwässerungsbeiträge in Haunetal schwelt schon seit Jahren. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob es sich um Schaffens- oder Ergänzungsbeiträge handelt. Die Gemeinde geht von Ergänzungsbeiträgen aus, da die Erdkanalisation bereits vorhanden gewesen sei. Die IG ist zudem der Meinung, dass einige Ortsteile bevorteilt werden. Bürgermeister Stefan Euler (CDU) ist von der aktuellen Entscheidung im Eilverfahren nicht überrascht. Über den Rechtsbeistand des Städte- und Gemeindeverbunds wolle man jetzt Kontakt zum Verwaltungsgericht aufnehmen. Geld einfordern könne die Gemeinde allerdings erst, wenn entweder alle Eilanträge zurückgezogen oder abgeurteilt seien.

Die Interessengemeinschaft hält die Beitragsbescheide nach wie vor für „widersinnig und rechtswidrig“. Sie hat vor, Musterklagen im Hauptsacheverfahren einzureichen, dafür ist eine Zustimmung der Gemeinde notwendig. Einem oder mehreren Musterverfahren wolle man sich nicht verschließen, teilt dazu der Bürgermeister mit. Es solle schließlich Rechtssicherheit hergestellt werden – auch für die Gemeinde. „Ich schlage vor, sich mit der IG zusammenzusetzen und Rechtssicherheit im Hauptverfahren zu schaffen.“

Stefan Euler verweist auf die selbst für Verwaltungsexperten komplexe Thematik des Abwasserrechts, die tief ins Verwaltungsrecht reiche und deshalb abschließend vom Verwaltungsgericht entschieden werden solle, um Rechtssicherheit zu erhalten. 


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