Masseur griff Frau während Hamam-Massage in Slip
Von Sabrina Mehler
Fulda
Ein 35-jähriger Masseur aus Künzell ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Fulda zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er im November 2010 einer Frau beim Massieren während eines Hamam-Bades mehrmals unter den Slip und in den Intimbereich gefasst haben soll.
Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig: zum einen weil „ein ungewöhnlicher Fall“ verhandelt wurde, wie Richter Joachim Becker feststellte; zum anderen aber auch, weil die heute 23-jährige Frau auf die mehrmalige Grenzüberschreitung des Angeklagten eigentümlich reagierte: Sie rührte sich nicht, blieb auf dem warmen Stein im orientalischen Dampfbad liegen und wartete das baldige Ende der Massage ab. Später allerdings brach sie in Tränen aus. „Ich wollte keinen Aufstand machen“, sagte sie. „Mir war die ganze Situation unangenehm.“
Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard nahm diese Aussage zum Anlass, die Wahrnehmung der Frau anzuzweifeln: „Kann es sein, dass Sie etwas missverstanden haben?“ Unverständlich sei es zudem, dass der Freund des Opfers und ein zweiter Masseur, die sich auch im Raum befanden, nichts von der unsittlichen Annäherung bemerkt hatten. Der Angeklagte soll bei der Seifenschaummassage, bei der die Kunden lediglich mit einem Einmal-Slip bekleidet sind, immerhin mindestens dreimal mit dem Finger in die Scheide der Frau gefasst haben. Er bestritt dies aber vor Gericht vehement.
Die Frau, die auch als Nebenklägerin auftrat, begründete ihr Verhalten in der Folge: „Ich habe mir zunächst eingeredet, dass das aus Versehen passiert ist. Ich wusste nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll.“ Erst nach dem Ende der Behandlung war die 23-Jährige in den Toilettenraum gegangen, „um mich erstmal zu sammeln“. Als sie zurückgekehrt war, habe sie sich in die Ecke gekauert und geweint, berichtet ihr langjähriger Freund: „Dass sie so heftig reagiert, kenne ich von ihr nicht.“ Zur Aufklärung der Tat konnte der Freund, der bei der Massage die Augen geschlossen hatte, genauso wie der zweite Masseur nichts beitragen.
Richter Becker indes hatte im Vorfeld der Verhandlung eigene Recherchen angestellt und den Ort des Vorfalls aufgesucht: So konnte er im Gericht nun einen Einmal-Slip präsentieren – ein „Fädchen mit ein paar Quadratzentimetern Stoff“, wie die Kundin ihn im Duschbad trug. Staatsanwältin Heike Meeuw-Wilken gestand dem Angeklagten zu, es sei „eine gefahrgeneigte Situation“ gewesen. Er habe angesichts der fast nackten Frau leicht in Versuchung kommen können.
Letztlich forderte sie wegen „der Beleidigung mittels einer Tätlichkeit“ eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro. Während die Anwältin der Nebenklägerin, Sabine Steigerwald, sich dem anschloss, plädierte Verteidiger Reinhard für einen Freispruch. Richter Becker folgte der Staatsanwältin – es gebe schlichtweg keinen Grund, warum die Frau lügen sollte.
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