Mord an Obdachlosem: Staatsanwalt fordert 14 Jahre Haft
vn / vg
Fulda
Im Falle des in Bad Hersfeld ermordeten Obdachlosen haben Staatsanwaltschaft und Nebenanklage am Dienstagmorgen ihre Plädoyers gehalten. Sie fordern für den Hauptangeklagten 14 Jahre Haft.
Im Februar 2012 war ein 47-jähriger Obdachloser in der Bad Hersfelder Bahnhofshalle im Schlaf von zwei Bad Hersfeldern verprügelt worden. Dabei hatte der Mann Brüche des Zungen- und des Kehlkopfbeins sowie eine Gehirnschwellung erlitten und war noch am Tatort an seinem eigenen Blut erstickt.
"Sie haben aus Mordlust gehandelt", betonte Staatsanwalt Andreas Hellmich am Dienstag und forderte für den Hauptangeklagten 14 Jahre Haft. Eine lebenslange Gefängnisstrafe könne nicht verhängt werden, da eine verminderte Schuldfähigkeit vorliege - beide Angeklagten hätten während der Tat mehr als drei Promille im Blut. Zwölf Jahre und vier Monate Haft fordert Hellmich als Strafe für den Mitangeklagten und erhielt die Zustimmung von Anwalt Fritz Kramer, der den Vater des Opfers vertritt.
Die Verteidiger plädierten auf Strafen wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise Beihilfe dazu. Die 22 und 23 Jahre alten Männer hatten die Tat gestanden.
Das Urteil soll am 29. Oktober verkündet werden.
Die Vorgeschichte
14. August 2012: Mord an Obdachlosem? Prozess fortgesetzt
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8. August 2012: Mordanklage nach Gewaltexzess
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