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25. Juli 2012



Mord nach verschmähter Liebe: 13 Jahre Haft

dpa

Bad Hersfeld
Für den Mord an einer jungen Mutter ist ein 23 Jahre alter Stalker zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Weiden ordnete am Mittwoch zudem die Unterbringung des aus Bad Hersfeld stammenden Mannes in der Psychiatrie an.

Ein Gutachter hatte bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Lagerist die Mutter eines kleinen Mädchens aus dem oberpfälzischen Vohenstrauß erstochen, weil sie seine Liebe nicht erwidert hatte.

«Er hat sich gesagt: Dafür muss jemand leiden. Jetzt erteile ich ihr eine Lektion. Genau das hat er gemacht», sagte der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, bei der Urteilsbegründung. Zwar sei die Tat als Mord zu bewerten. Der Angeklagte sei aber wegen der psychischen Erkrankungen vermindert schuldfähig.

Kennengelernt hatten sich der Angeklagte und das spätere Opfer im vergangenen Sommer über das Internet, bei einem Online-Rollenspiel. Wenig später besuchte der junge Mann aus Bad Hersfeld die 21-Jährige in der Oberpfalz. Obwohl die junge Frau damals bereits gesagt hatte, dass sie keine Beziehung mit ihm eingehen wolle, suchte er sich in dem Ort eine Arbeit und zog in eine Pension - unweit der Wohnung seiner Angebeteten. Es folgten Hunderte Anrufe und Kurznachrichten. Außerdem schlich der 23-Jährige immer wieder um das Wohnhaus der jungen Mutter herum.

«Zweifellos war der Mann ein Stalker, der nach Zuneigung, Liebe und Intimität suchte», hatte der psychiatrische Forensiker, Professor Norbert Nedopil aus München, in seinem Gutachten ausgeführt. Seit frühester Kindheit leide der Angeklagte unter einer schweren seelischen Abart. Er habe ein instabiles Selbstbild, sei sozial inkompetent, ängstlich und leide unter Bindungsstörungen.

Bereits im Vorschulalter wurde er mehrfach in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Mit acht Jahren kam er in eine Pflegefamilie. Dort wurde er unter anderem auffällig, weil er die Katze der Pflegemutter gequält und eine Schrankwand mit der Faust zerstört hatte. «Seine aufgestauten Aggressionen kann er nicht beherrschen», erläuterte der Gutachter. Bliebe er sich selbst überlassen, werde er entweder sich selbst oder andere verletzen.

Die junge Frau hatte zwar bei der Polizei Anzeige wegen Belästigung gegen den Stalker erstattet. Da dieser aber seinerseits auch eine Anzeige erstattet hatte, blieb die Polizei zunächst untätig. Die Situation eskalierte schließlich als der Lagerist seine Arbeit verlor.

Nach Überzeugung des Gerichts steckte er am 4. November vergangenen Jahres ein Küchenmesser ein und klingelte an der Wohnungstür der 21-Jährigen. Nach einem kurzen Gerangel stach er ihr zunächst dreimal in einen Oberschenkel. Als die junge Frau in den Hausflur flüchtete, stach er ihr in die Halsschlagader und flüchtete.

Kurz nach dem Notarzt, der die Frau nicht mehr retten konnte, war auch die Mutter des Opfers an den Tatort. Im Prozess war sie Nebenklägerin. Ihre Schlussworte hatte sie direkt an den Angeklagten gerichtet. «Ich habe meine sterbende Tochter im Arm gehalten. Sie haben eine ganze Familie ermordet.»


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