Neuer Betreibervertrag für JVA Hünfeld unterzeichnet
vg
Hünfeld
Der hessische Justizminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn hat heute im Rahmen eines Besuchs der JVA Hünfeld den ab 1. Januar 2013 geltenden Betreibervertrag mit der Fa. steep GmbH unterzeichnet.
Mit der Inbetriebnahme der JVA Hünfeld am 1. Januar 2006 hatte Hessen als erstes Bundesland nicht-hoheitliche Betriebsleistungen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt im Umfang von etwa 40 Prozent der Leistungen an einen privaten Dienstleister übertragen. Der noch laufende Betreibervertrag endet nach einer Grundlaufzeit von fünf Jahren und einer einmalig möglichen Verlängerung von zwei Jahren fristgemäß am 31. Dezember 2012.
Im Hinblick auf das Vertragsende sei laut Jörg-Uwe Hahn rechtzeitig mit der Neuausschreibung begonnen worden. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs seien mehrere Bieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Die eingegangenen Angebote seien dann in der Folgezeit ausgewertet und mit den Bietern verhandelt worden.
„In der abschließenden umfassenden qualitativen und wirtschaftlichen Bewertung erwies sich das Angebot der Fa. steep GmbH sowohl im Vergleich der Bieter untereinander als auch im Vergleich zu einer Eigenbetriebslösung als das wirtschaftlichste Angebot“, erklärte Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Die Vertragsunterzeichnung schließt das Vergabeverfahren nun endgültig ab. Der neue Vertrag habe eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren und beinhalte die Option einer einmaligen Verlängerung um drei Jahre. Er habe ein Vertragsvolumen von rund 4,8 Millionen Euro jährlich.
Hahn bekräftigte in diesem Zusammenhang das ordnungspolitische Ziel der hessischen Landesregierung, staatliche Leistungen darauf zu überprüfen, ob sie wirklich zwingend von Hoheitsträgern zu erbringen sind. „Bei der Vergabe ist darauf geachtet worden, dass alle hoheitlichen Aufgaben in staatlicher Hand verbleiben. Dies betrifft insbesondere die Gesamtverantwortung für die Anstalt, alle vollzuglichen Entscheidungen wie auch die Verantwortung für die Sicherheit. Für die Privatisierung sind hingegen offen Dienst- und Serviceleistungen ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen“, so Hahn, der diese Differenzierung wie folgt zusammenfasste: „Für die Justizvollzugsanstalt Hünfeld bedeutet das wie bisher: Vollprivatisierung nein, Teilprivatisierung ja.“
Die Teilprivatisierung umfasst die Reinigung und Instandhaltung der Anstalt, die Küche, den Gefangeneneinkauf, die medizinische Versorgung, die Arbeit und die Ausbildung der Gefangenen, die Beratung und soziale Betreuung der Gefangenen, die Freizeitangebote und den Sport sowie einige Hilfsdienste zur Entlastung des allgemeinen Vollzugsdienstes von Routineaufgaben.
„Die Teilprivatisierung von Betriebsleistungen der Justizvollzugsanstalt Hünfeld ist wirtschaftlich sinnvoll. Die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf private Anbieter erfolgt hingegen nicht“, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
Die JVA Hünfeld ist eine der modernsten Justizvollzugsanstalten Europas. Sie ging am 1. Januar 2006 in Betrieb. Sie verfügt über 507 Haftplätze. Zum Stichtag Montag waren 421 Plätze belegt.
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wutbuerger (137) | 30. October 2012;30.10.2012;1351629895 --> 30 Oktober 2012
Falsch
Den Vollzug staatlicher Sanktionen sollte der Staat nicht aus der Hand geben. Eine Teilprivatisierung halte ich verfassungsmäßig für äußerst bedenklich. Ähnlich falsch wie Blitzer, deren Einnahmen an die Herstellerfirma fließen. Hier vermischen sich wirtschaftliche Interessen mit hoheitlichen Aufgaben. Was man mit Staat und Kirche mühsam trennte,wird hier mit der Wirtschaft mal nebenbei eingeführt!
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Vishnu (213) | 31. October 2012;31.10.2012;1351675549 --> 31 Oktober 2012
warum denn nicht?
Der Hausmeister von der Staatsanwaltschaft muss ja auch kein Beamter sein.
So lange die Staatanwaltstelle nicht von einem Hausmeister besetzt ist, ist doch alles in Ordnung. -
Frohnapfel (367) | 31. October 2012;31.10.2012;1351685452 --> 31 Oktober 2012
Beamte besser
Ich stelle mir vor ein Zuhälter aus FFM sitzt in Hünfeld. Frage an den Wärter: "Wann warst Du das letzte mal im Urlaub? Ich kann da was für Dich machen, ruf mal die Nr. in FFm an". Ein Beamter mit Pensionsansprüche und ein wenig mehr Gehalt halte ich im Prinzio für unbestechlich. Bei den privaten kann schon mal einer schwach werden.










