Skurriler Start einer Gerichtsverhandlung
Von Sabine Kohl
Hünfeld
Da soll noch mal jemand behaupten, Gerichtsverhandlungen in der Kleinstadt seien langweilig. Richtig zur Sache ging es kürzlich bei einem Prozess im Amtsgericht Hünfeld.
Ganz harmlos fing die Sache an: Richter Szymon Mazur wollte die Anwesenheit der Parteien feststellen. Auf die Frage, ob der Angeklagte anwesend sei, antwortete zunächst niemand. Plötzlich meldete sich ein am Fenster stehender Mann mit der Frage, ob denn die aufgerufene Person – so sie sich denn zu erkennen gebe – mit dem Richter einen Vertrag eingehe.
Mazur verneinte diese Frage mit dem Hinweis, dass er in seiner Funktion als Richter keine Verträge schließen, sondern nur Amtshandlungen ausführen könne. Auf Nachfrage des Richters bestätigten die anwesenden Zeugen, dass es sich bei der Person am Fenster um den Angeklagten, einen 48-Jährigen aus Rückers, handele.
Dieser wollte sich jedoch nach wie vor nicht zu erkennen geben. Stattdessen erklärte er, er erkenne das Gericht nicht an, da mit dem Bundesbereinigungsgesetz von 2007 sämtliche Gesetze und Beamte abgeschafft worden seien. Die Bundesrepublik sei infolgedessen kein legitimer Staat, als dessen Bürger er sich nicht mehr betrachte.
Während Zeugen und Zuschauer im Gerichtssaal nur mit den Kopf schüttelten, erschien der Richter zwar leicht konsterniert, reagierte aber gelassen auf die Situation. Da der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Vorführung des Angeklagten beantragte, zog Mazur zwei Polizisten hinzu, die die Personalien des Herrn am Fenster feststellen sollten. Als dieser sich weigerte, führten sie ihn ab. Plötzlich begann der Mann, sich heftig zu wehren und warf den beiden Polizeibeamten lautstark Willkür vor.
Minutenlang waren in der Folge Schreie und Geräusche heftiger Handgreiflichkeiten vom Flur zu hören. Wie die Polizei später mitteilte, hatte der Festgenommene weiter starken Widerstand geleistet und war letztendlich nur durch den Einsatz von Pfefferspray in die Gewalt zu bekommen. In Handschellen wurde der Angeklagte schließlich wieder in den Saal gebracht. Da er sich jetzt friedlich und kooperativ verhielt, wurden ihm diese schnell wieder abgenommen. Nach rund halbstündiger Verzögerung konnte die Verhandlung dann schließlich doch noch beginnen.
Während der Tat unter starkem Alkoholeinfluss
Vorgeworfen wurde dem 48-Jährigen, bei einem Fest in Rückers einem Mann eine Glasflasche über den Kopf gezogen zu haben, wobei dieser sich schwere Schnittverletzungen am Kopf zuzog. Die geladenen Zeugen erinnerten sich gut an den Vorfall und konnten den Angeklagten eindeutig als den Täter identifizieren. Der 48-Jährige äußerte sich kaum zu seiner Tat, bestritt sie aber auch nicht, sondern erklärte, sich nicht erinnern zu können.
Richter Szymon Mazur entschied deshalb im Sinne der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro gefordert hatte. Dieses Strafmaß befindet sich am untersten Rand dessen, was das Strafgesetz bei gefährlicher Körperverletzung vorsieht. Strafmildernd wirkte sich laut Richter Mazur aus, dass der Rückerser nie vorher straffällig geworden ist und dass er während der Tat unter starkem Alkoholeinfluss stand und somit nur vermindert schuldfähig gewesen sei.
Friedlich verließ der 48-Jährige nach seiner Verurteilung den Gerichtssaal, ließ den Richter aber vorher noch wissen, dass er diesen „Willkürstaat“ nicht anerkenne. Trotzdem wird er sich wohl in absehbarer Zeit auf der Anklagebank wiederfinden – diesmal allerdings wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
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