Verfahren gegen Altbürgermeister
ag
Haunetal
Gerhardt Maul und Klaus Billing von der Interessengemeinschaft (IG) Entwässerungswillkür Haunetal haben Altbürgermeister Hein-Peter Möller (SPD) wegen Untreue im Amt angezeigt. Möller ist schockiert.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Fulda, Harry Wilke, bestätigte gestern, dass seit August eine Anzeige vorliege. Derzeit werde ermittelt. Wie Billing und Maul in einer Pressemitteilung schreiben, wollen sie damit klären lassen, „ob Möller während seiner 16jährigen Amtszeit (...) möglicherweise vorsätzlich ihm gegebene Empfehlungen, vorgebrachte Argumente und Nachweise in den Wind geschlagen und somit gewissen Gruppierungen/Ortsteilen Vorteile dadurch verschaffte und gleichzeitig vielen Bürgerinnen und Bürgern Haunetals sowie auch der gesamten Gemeinde selbst erheblichen Schaden zugefügt hat“.
Hintergrund ist der seit mehr als drei Jahren schwelende Streit um eine neue Entwässerungssatzung. Die IG wirft Möller unter anderem vor, für die Ortsteile Holzheim und Kruspis keine Schaffensbeiträge erhoben zu haben, obwohl der Kanal dort nicht nur saniert, sondern quasi komplett neu gebaut worden sei. Dadurch seien der Gemeinde große Einnahmen entgangen, die Haunetal derzeit bitter fehlten.
Altbürgermeister Möller reagierte überrascht und schockiert. „Davon weiß ich gar nichts“, sagte er, als unsere Zeitung ihn mit dieser Nachricht konfrontierte. Er kündigte an, einen Anwalt einzuschalten und zeigte sich verwundert, dass er als Beklagter seit August davon nichts erfahren habe. Möller sagte, er sehe dem Verfahren sehr gelassen entgegen, „weil ich mich immer eng an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes sowie der Fachbüros gehalten habe“. Erschüttert ist er darüber, „welchen Hass manche Leute offenbar entwickelt haben“.
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unbekannt (3) | 21. January 2012;21.01.2012;1327150472 --> 21 Januar 2012
Unabhängige Justiz
Wenn Strafbehörden ermitteln, darf daraus keine Vorverurteilung konstruiert werden. Die Tatsache, dass die Strafverfolungsbehörden einem hinreichenden Verdacht nachgehen, ist deren Aufgabe und Pflicht. Vielleicht warten wir erst einmal das Ergebnis der Ermittlungen ab.
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Philipp (19) | 21. January 2012;21.01.2012;1327147613 --> 21 Januar 2012
zu "Immerfröhlich"
Ein Ermittlungsverfahren wird nur eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht ein strafbaren Handlung vorliegt. Darf man es glauben, dass der Betroffene nicht von Amts wegen informiert ist, zumal das Verfahren seit 5 Monaten läuft?
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SemperFidelis (155) | 22. January 2012;22.01.2012;1327189410 --> 22 Januar 2012
SemperFidelis
...bedeutet NICHT "immer fröhlich" meines Wissens, obwohl das auch passen würde, denn Optmist zu sein ist etwas richtig Gutes.
"Von Amts wegen", dieser unschöne Begriff aus der Welt der Bürokratie umschreibt in dem Zusammenhang ebenfalls eine Information durch Dritte. Ich bleibe dabei: Es hätte ein Minimum an Stil gezeigt, wenn die IG den Schritt der Strafanzeige ihrem Bgm vorher mitgeteilt hätte.
Und glauben dürfen Sie natürlich, was Sie wollen










