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2. August 2012



20-Jähriger schrammt knapp an Haftstrafe vorbei

ls

Schlüchtern
Knapp an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschliddert ist ein 20-Jähriger aus Bad Soden-Salmünster. Er wurde gestern wegen Nötigung verwarnt und muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Der Vorwurf von Staatsanwalt Jürgen Heinze war heftig: Der Heranwachsende soll am 10. September 2011 morgens mehrere Kinder und Jugendliche an der Bushaltestelle am Schlüchterner Untertor-Platz mit dem Tod bedroht haben.
Der Beschuldigte wies zunächst die Anschuldigung weit von sich: „Ich hab’ gar nix gemacht.“ Im Gegenteil: Er habe sich nur für seine beiden jüngeren Geschwister eingesetzt. Die seien in der Zeit davor von anderen Jugendlichen angegangen worden, etwa mit Softair-Pistolen. „Es kann nicht sein, dass Eltern ihren Kindern erlauben, solche Waffen mit in die Schule zu nehmen, um auf andere zu schießen“, echauffierte sich der 20-Jährige. Das habe er an der Bushaltestelle klären wollen. „Ich habe ihnen gesagt, sie sind doch in einer Schule und müssen sich vertragen.“ Keinesfalls habe er jemanden bedroht.

Dies mochte Richter Russell nicht glauben: „Bei dieser Aussage stellen sich mir die Haare hoch.“ Der Angeklagte spiele sich auf, als ob er korrekt gehandelt habe. Er verwies auf eine Vorstrafe des Mannes in drei Fällen von Bedrohung in Verbindung mit Körperverletzung gegen einen Erwachsenen aus dem Jahr 2011, die ihm einen Freizeitarrest einbrachte. Bereits 2010 hatte die Justiz gegen ihn wegen Bedrohung ermittelt, ein Jahr später wegen Stalkings.

Auch der Staatsanwalt zeigte sich ungehalten. Er sei überzeugt von dem Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen. Wenn er sich nun als Unschuldslamm darstelle, dürfe er sich nachher nicht über eine Strafforderung nach einem weiteren Arrest wundern, betonte Heinze und schlug eine Sitzungsunterbrechung „zum Nachdenken“ vor. Der Angeklagte nutzte diese, um mit seinem Betreuer noch einmal die Situation zu erörtern. Anschließend erklärte der 20-Jährige, die Vorwürfe könnten zutreffen. Genau könne er sich aber nicht mehr an seine Worte erinnern, da er zur jener Zeit ständig unter Drogeneinfluss gestanden habe. Nach zwei Psychiatrie-Aufenthalten solle er in Kürze eine Drogentherapie beginnen, unterstrich der Betreuer.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe verwies auf die schwierige Jugend des Angeklagten, etwa mit häuslicher Gewalt und Trennung der Eltern. In der Folge rutschte er in die Drogenszene ab.

Drei der bedrohten Schüler im Alter von 13 sowie zweimal 15 Jahren bestätigten das aggressive Auftreten des jungen Mannes. Krankenhausreif wolle er sie schlagen, soll er gesagt haben. Von Todesdrohungen wusste allerdings keiner etwas. Richter Russell berücksichtigte wegen des Drogeneinflusses eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit. Der Angeklagte müsse aber auch einsehen, welche psychischen Folgen sein Tun bei den Opfern gehabt habe.


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