46-Jähriger brennt Scheune ab
anz
Hanau
Weil er eine Feldscheune eines Berufskollegen aus Hanau angezündet hat, wurde ein 46-Jähriger vom Landgericht Hanau wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
„Ihre Motivationslage hat sich für uns nicht erschlossen“, sagte Richter Dr. Peter Grasmück bei der Urteilsverkündung und schaute dem 46-jährigen Bio-Landwirt aus Bruchköbel tief in die Augen. Am 23. Dezember 2011 hatte der Angeklagte die Feldscheune eines Berufskollegen aus Hanau angezündet und damit einen Schaden verursacht, der ihn und seine Familie an den Rand des finanziellen Ruins bringt. Besonders kurios: Der Angeklagte war bei den Löscharbeiten sogar selbst als Feuerwehrmann vor Ort.
Was zunächst nach einer Auseinandersetzung zwischen zwei Landwirten aussah, entpuppte sich während der Verhandlung als eher harmlose Schacherei: Der Angeklagte strebte in den vergangenen Jahren einen Land-Tausch mit seinem Kollegen an, weil bei nebeneinander liegenden Äckern so manches Unkraut auf der falschen Seite landete. Tatsächliche Streitereien habe es allerdings nicht gegeben, erklärte selbst der beschädigte Landwirt als Zeuge, er habe dem Tausch einfach nicht zugestimmt. Bis zum Oktober 2011 hätte es immer wieder einmal Gespräche gegeben, anschließend nicht mehr.
Schließlich war der 46-Järhige am 23. Dezember 2011 gegen 18 Uhr nach eigenen Angaben auf dem Weg in eine Bäckerei, als er bei der Feldscheune vorbei gekommen sei. An der Scheune habe er dann plötzlich angehalten. „Warum, weshalb, ich weiß es nicht. Tut mir leid, es ist dann einfach in die Hose gegangen“, so der 46-Jährige während seines umfassenden Geständnisses. Mit einem Feuerzeug zündete er einen Strohballen an und verschwand. Dass die Scheune kurze Zeit danach lichterloh brannte, habe er zunächst nicht mitbekommen.
Als die Heimat-Wehr des Angeklagten zum Ausleuchten der Einsatzstelle nachalarmiert wurde, saß auch er in einem der Feuerwehrautos. „Ich bin im Fahrzeug sitzen geblieben. Als ich gesehen habe, was ich da angerichtet habe, ging es mir gar nicht gut“, behielt er sein Geheimnis aber zunächst für sich. Erst Anfang Januar habe er seiner Familie die Tat gestanden, am 18. Januar stand die Polizei vor seiner Tür. Die Spur zum Täter war nicht zu übersehen: Die Scheune wurde von mehreren Kameras überwacht, ein Polizist erkannte den Angeklagten. „Das war auch ein großer Vertrauensbruch in die Arbeit der Feuerwehr“, ersparte ihm Oberstaatsanwalt Wolfgang Popp, dessen gefordertes Strafmaß letztlich vom Gericht übernommen wurde, diesen Vorwurf nicht. Seine Wehr-Uniform hat der 46-Jährige inzwischen abgelegt.
Während sich die strafrechtlichen Folgen noch in Grenzen halten, wird der Landwirt vermutlich für den Rest seines Lebens die finanziellen Auswirkungen spüren. Der Schaden liegt nach mehreren Gutachten bei 184 000 Euro. Die Scheune wurde komplett zerstört, sämtliche darin befindliche landwirtschaftliche Geräte ebenfalls. Die über 20 Rinder konnten zunächst gerettet werden, drei mussten aber eingeschläfert werden. 113 000 Euro hat der Bio-Landwirt bereits in Form eines Täter-Opfer-Ausgleiches beglichen. Jetzt liegen neue Forderungen von 194 000 Euro auf dem Tisch, unter anderem weil auf dem Dach eine Photovoltaikanlage war. Zudem hat sich die Hanauer Feuerwehr gemeldet: Für die Löscharbeiten fallen etwa 20 000 Euro an.
Leser-Kommentare ( 0 )
zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden








