60-Jähriger streitet Beschädigung und Fahrt ohne Führerschein ab
ls
Region
Sachbeschädigung aus persönlichen Gründen und mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis wirft die Staatsanwaltschaft Hanau einem 60-jährigen Mann aus Bad Soden-Salmünster vor. Dieser wies vor dem Amtsgericht Gelnhausen alle derartigen Vorwürfe von sich.
Der Beschuldigte soll im September vergangenen Jahres in der Nähe eines Tanzlokals in Bad Soden ein Auto beschädigt haben und ohne Führerschein mit einem Roller zu dem Tatort unterwegs gewesen sein. Alle vier Reifen wurden zerstochen und die Fahrertür der bescchädigten Limousine war zerbeult. Ein 22-jähriger Zeuge aus Bad Soden-Salmünster war sich im Gerichtssaal sicher: Der Mann auf der Anklagebank fuhr damals mit einem Motorroller vor, holte einen Gegenstand aus einer Tasche und hantierte damit an der neuwertigen Limousine eines 58-Jährigen aus Freiensteinau herum. Kurz danach habe er ein Zischen an den Reifen des Autos vernommen. Trotz der Aufforderung stehenzubleiben, sei der Beschuldigte davongefahren.
Der Autobesitzer vermutete im Gerichtssaal private Motive für die Beschädigung. Früher sei er mit dem Angeklagten befreundet gewesen. Der Beschuldigte habe von ihm gefordert, Diebesgut zu transportieren, was er ablehnte, erklärte der Freiensteinauer. Außerdem habe der 60-Jährige ihm gedroht „ihn in die Salz zu blasen“. Der Gesamtschaden am Auto des Geschädigten liege bei über 2000 Euro.
Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Zur Tatzeit sei er in einem Sportlerheim gewesen. Er behauptete, ein Polizeibeamte habe die „ganze Geschichte gegen ihn inszeniert’“.
Eine weitere Fahrt ohne Fahrerlaubnis soll der Beschuldigte am 24. April dieses Jahres in Wächtersbach unternommen haben. Auf dem Parkplatz eines großen Einkaufsmarktes hielten sich gegen 14 Uhr zwei Polizeibeamte der Station Bad Orb auf, um im Streifenwagen zu Mittag zu essen, als sie den 60-Jährigen sahen, wie er sich auf seinen abseits abgestellten Motorroller setzte und losfuhr. Da ihnen bekannt war, dass er keinen Führerschein besaß, nahmen sie umgehend die Verfolgung auf. Einer Überprüfung entzog sich der Kraftradfahrer, indem er in einen Weg einbog, der mit Pfosten die Zufahrt für Autos versperrte. Ein 49-jähriger Beamter war sich im Zeugenstand sicher, den Angeklagten als den Fahrer des Rollers wiederzuerkennen.
Doch auch hier stritt der 60-Jährige alles ab. Den Roller habe wenige Tage zuvor sein Sohn verkauft. Er hatte auch die Bescheinigung einer Versicherung vorzuweisen, die das Ende des Vertrags zur damaligen Zeit bestätigte.
Der geschädigte Freiensteinauer behauptete hingegen, den Beschuldigten immer noch regelmäßig – sogar in jüngster Zeit – auf dem Roller gesehen zu haben. Dazu hatte er auch Handy-Fotos aus den vergangenen Tagen vorzuzeigen. Diese zeigten den versteckt geparkten Roller – allerdings ohne Fahrer.
Diese Aussage reichte Richter Dr. Wolfgang Ott jedoch, um umgehend zu handeln: Er ordnete eine Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten an, während dieser noch im Gerichtssaal weilte. Gleichzeitig verfügte er die Beschlagnahme des Rollers. Die Beamten wurden allerdings nicht fündig. Um mehr Licht in die Anklagepunkte zu bringen, sollen bei einem weiteren Prozesstermin in der nächsten Woche noch mehr Zeugen gehört werden.
Leser-Kommentare ( 0 )
zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden








