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4. Mai 2012



Angeklagter vermisst „faires Verfahren“

hjk

Hanau/Nidderau
Der fünfte Verhandlungstag gegen einen 46-jährigen Mann aus Nidderau wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern endete gestern vor dem Hanauer Landgericht mit einem Paukenschlag.

Der Angeklagte verlas eine von ihm verfasste Erklärung, die einen verbalen Rundumschlag gegen Richter, Staatsanwältin sowie Gutachter enthielt. Bereits in der Vorwoche hatte er einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Peter Graßmück gestellt, der aber als unbegründet zurückgewiesen wurde. Darin hatte der Angeklagte behauptet, er bekomme kein faires Verfahren. Nun fuhr Andreas K. noch stärkere Geschütze auf. Er stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen Richter Graßmück sowie gegen Staatsanwältin Juliane Thierbach. Seine Begründung: Entlastungszeugen seien nicht angehört und ein Antrag auf Einholung eines sexualmedizinischen Gutachtens abgelehnt worden. Dies komme einer Vorverurteilung gleich. Wenn seine Kritikpunkte berücksichtigt worden wären, werde erkennbar, dass seine Handlungen nicht strafrechtlich zu bewerten seien.

Kritik übte der Angeklagte auch am ursprünglich bestellten Sachverständigen. Dieser erstelle „nur Gefälligkeitsgutachten“. Der Gutachter ist allerdings schon seit Monaten im Krankenstand, weshalb ein Kollege dessen Aufgaben übernommen hat. Für den Angeklagten ist dieser Umstand „sehr bedenkenswert“, weshalb er sich an die Europäische Menschenrechtskommission wenden wolle. Unter anderem möchte der 46-Jährigen dort Freiheitsberaubung und weitere Vorwürfe anmahnen, die vom Gericht gegen ihn gerichtet seien.

Vor diesem Hintergrund verweist er auf eine Erkrankung: Hämachromatose. Die Eisenspeicherkrankheit schädige vor allem die Leber. Als psychische Symptome könnten Lethargie und der Verlust der Libido (Wollust) auftreten. Letzteres sei bei ihm der Fall, so dass er die Taten nicht begangen haben könne. Während der Untersuchungshaft sei er überdies nicht ausreichend medizinisch versorgt worden. Gegen den Richter wolle er Strafantrag stellen. Zuvor war in der Verhandlung eine Therapeutin als Zeugin aufgetreten, die den Angeklagten nach dessen Haftstrafe von 2005 bis 2008 betreut hat. Dabei schilderte sie den Mann „als ziemlich einsamen Menschen“, der aufgrund seiner damaligen Haftstrafe – ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs – auch gesellschaftliche Probleme bekommen habe. Trotzdem habe er immer wieder mit Frauen angebandelt, die meist Kinder hatten.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in bis zu 30 Fällen Kinder missbraucht haben. Betroffen seien meist Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren gewesen. Der 46-Jährige habe die Jungen meist in seine Wohnung nach Nidderau eingeladen, ließ sie am Computer spielen, zeigte ihnen Pornofilme, Gegenstände wie Kondome oder er ließ die Jungen sich auszuziehen. Im Lauf der Verhandlung bestätigten diese Jungen, dass sexueller Missbrauch stattgefunden habe.
Einer der Jungen wird noch gesondert befragt, weil er vor Gericht in Tränen ausbrach und danach nicht mehr angehört werden konnte. 


Leser-Kommentare ( 1 )
  • leverage (1) | 5. May 2012;05.05.2012;1336236367 --> 05 Mai 2012
    Was ist hier fair???

    Faires Verfahren...?...Europäische Menschenrechtskommission...?... BITTE WAS????
    Verurteilte Sexuallstraftäter sollten sich mal fragen, ob es fair war kleine und wehrlose Kinder zu peinigen!?!?...
    Diese Taten sind mit nichts zu entschuldigen und wieder gut zu machen. Die Kinder brauchen eine Therapie und viel Zeit um das alles zu verarbeiten zu können.
    Und die Straftäter...???...mir persönlich ist das völlig egal, was mit denen passiert!