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5. August 2012



Aus Versehen einen Friedhof gekauft?

Von Frank Schäfer

Birstein
Eigentlich dachte Heinrich Schmidt aus Birstein bisher, dass sein Grundstück am Zehntefeld eine ganz normale Wiese sei. Doch nun soll es plötzlich ein jüdischer Friedhof mit rund 400 Gräbern sein.

„Wo sind aber die 400 Grabsteine?“, fragt sich Heinrich Schmidt auf seiner vor kurzem gemähten Wiese. Und er habe hier auch keine Gräber geschändet und Grabsteine entfernt. Da habe er ja noch Glück gehabt, dass es nur eine Wiese sei. Ein Bekannter habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er nun plötzlich Besitzer eines jüdischen Friedhofs sei, berichtet der Birsteiner im Gespräch mit dem Gelnhäuser Tageblatt.

Der Mann hatte ihm zum Beweis auch die Seite 271 des unlängst erschienen Buches „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen – Main-Kinzig-Kreis 1“ fotokopiert. Und tatsächlich, in diesem Buch ist „Zehntefeld Flur 10, Flurstücke 13,14“ als „jüdischer Friedhof“ deklariert, daneben ist sogar ein Lageplan eingezeichnet. Ohne Zweifel, dies ist sein Grundstück. In dem Buch sind auch zwei Fotos abgebildet, die Grabfelder zeigen. Aber davon fehlt auf der Wiese jegliche Spur. Das Buch enthält auch eine Beschreibung: „In Hanglage gegenüber von Birstein ist ein großer Sammelfriedhof mit etwa 400 Gräbern in zwei Teilen, der ältere Teil liegt am unteren Hang. Die Fläche umfasst 4426 qm.

Der älteste erkennbare Grabstein datiert um 1750, der jüngste stammt von 1935. Die Grabsteine weisen fast alle hebräische Inschriften auf.“ Doch wohin, so könnte man sich fragen, ist dies alles verschwunden? Des Rätsels Lösung ist ganz einfach: Offensichtlich liegt ein Irrtum vor. Denn der jüdische Friedhof existiert, so wie beschrieben – aber er ist 50 Meter von Heinrich Schmidts Wiese entfernt. Ein kleiner Fußweg, den der Bauhof der Gemeinde regelmäßig mäht, führt zu einem schmiedeeisernen Tor. Dahinter, in einem Wäldchen, erkennt man den jüdischen Friedhof.
Offenbar haben die Landesdenkmalpfleger nur ein Luftbild ausgewertet, vor Ort war offensichtlich niemand, denn sonst wäre der Irrtum sofort bemerkt worden. Heinrich Schmidt war bereits auf der Denkmalschutzbehörde des Kreises und hat auf den Irrtum hingewiesen. Dort sei es zur Kenntnis genommen worden, berichtet Schmidt. Mehr sei nicht passiert.

Doch nur ein Irrtum

Aber der Birsteiner, der auch für die CDU Mitglied in der Gemeindevertretung ist und lange Jahre Mitglied des Ortsbeirates war, will nicht dagegen vorgehen. „Fehler sind schließlich menschlich“, sagt Heinrich Schmidt. „Man sollte aber mit der Materie des Denkmalschutzes sorgfältiger umgehen.“ Denn wenn es zum Beispiel um ein Haus gehen würde, das plötzlich zum Kulturdenkmal erklärt wird, hätte dies für den Eigentümer Konsequenzen, die wegen der Auflagen für den Besitzer durchaus teuer werden können.

Und da beginnt es für Heinrich Schmidt ärgerlich zu werden, gerade in einer kleinen ländlichen Gemeinde, die vom demografischen Wandel betroffen ist. Das treffe zum Beispiel junge Leute, die sich einen Altbau kaufen wollen. Die Banken wüssten ja auch, welche Auflagen mit dem Denkmalschutz verbunden sind. „Man sollte im Gegenteil junge Leute beim Nestbau unterstützen“, sagt Schmidt.


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