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28. Juli 2012



Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch

benb

Bad Kissingen
Das Jugendschöffengericht Bad Kissingen verhandelte am Donnerstag einen Prozess gegen einen 69-jährigen Mann aus der hessischen Rhön. Der Mann wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht sah es nach dem Geständnis des Angeklagten als erwiesen an, dass er ein zehn- und ein elfjähriges Mädchen in einem Freizeitbad in Bad Brückenau sexuell missbraucht hatte. Der Mann wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Das Jugendschöffengericht war zuständig, weil es sich bei den Opfern um Kinder handelte.

Der Angeklagte habe die beiden Mädchen im April 2011 angesprochen und sie gefragt, ob sie mit ihm spielen wollen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat er die minderjährigen Kinder anschließend bei Tauchspielen mehrmals zwischen den Oberschenkeln, am Bauch und im Brustbereich sowohl mit den Händen, als auch mit dem Mund berührt.

„Er hat sich das Vertrauen der Kinder arglistig erschlichen und sie dann getäuscht“, beschrieb der vorsitzende Richter hinterher den Vorfall. Die Kinder haben sich erst nach Verlassen des Bades einer Mutter anvertraut. Da war der Angeklagte bereits verschwunden. Acht Monate später haben die Mädchen den Rentner erneut in dem Schwimmbad getroffen. Per Handy alarmierten sie ihre Eltern, die verständigten wiederum die Polizei, so dass der Mann festgenommen werden konnte. „Das war eine tolle Leistung der Kinder“, bestätigt der Richter.

Der Rentner räumte ein, dass er die Mädchen getroffen, aber lediglich mit ihnen gespielt habe. Die Verteidigung beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, solange ihr Mandant dem Gericht sein sexuelles Motiv schildere. Der Vorsitzende gab dem Antrag statt.

Wie der zuständige Richter mitteilte, zeigte sich der Beklagte in vollem Umfang geständig. Außerdem habe er „zutiefst beschämt gewirkt“ und sich bei den Opfern entschuldigt. Das Jugendschöffengericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Der Mann muss seine Psychotherapie, die er zwischenzeitlich begonnen hat, fortführen sowie 100 soziale Arbeitsstunden bei einer Tafel ableisten.

Die Tatsachen, dass der Angeklagte keinerlei Vorstrafen hatte, sich geständig zeigte und eine Therapie begonnen hatte, wurden im Urteil strafmildernd berücksichtigt. „Das Problem war, dass er formell vor dem Gericht als nicht vorbestraft zu gelten hat“, schilderte der Vorsitzende mit Blick auf eine neunmonatige Bewährungsstrafe zu der der Mann unlängst vom Amtsgericht Fulda wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war. 


Leser-Kommentare ( 2 )
  • SemperFidelis (190) | 28. July 2012;28.07.2012;1343461760 --> 28 Juli 2012
    Armutszeugnis

    oft nehme ich unsere Justiz in Schutz, weil Urteile oft einseitig interpretiert werden.
    Aber hier habe ich selbst ein Verständnisproblem. Der Mann ist Wiederholungstäter und wurde vorher in Fulda verurteilt - trotzdem galt er dem Bericht als nicht vorbestraft?! Und bekommt schon wieder nur eine Bewährungsstrafe?! Also das ist doch...

  • Pitta (59) | 29. July 2012;29.07.2012;1343580503 --> 29 Juli 2012
    Skandalös

    ist dieses Urteil. Das ist doch ein Freifahrtsschein für diesen Mann. Ja tolle Leistung von den Mädchen, wie es im Bericht heißt, Täter erkannt, Anruf bei den Eltern, Polizei, Festnahme......die Strafe auf Bewährung ist wie ein Schlag ins Gesicht für die Kinder und die Eltern.